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__paste_bez____paste_norm__ BGB bis 31.12.2022 (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
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(1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der entzogene Besitz dem gegenwärtigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft war und in dem letzten Jahre vor der Entziehung erlangt worden ist.
§ 854Erwerb des Besitzes
§ 855Besitzdiener
§ 856Beendigung des Besitzes
§ 857Vererblichkeit
§ 858Verbotene Eigenmacht
§ 859Selbsthilfe des Besitzers
§ 860Selbsthilfe des Besitzdieners
§ 861Anspruch wegen Besitzentziehung
§ 862Anspruch wegen Besitzstörung
§ 863Einwendungen des Entziehers oder Störers
§ 864Erlöschen der Besitzansprüche
§ 865Teilbesitz
§ 866Mitbesitz
§ 867Verfolgungsrecht des Besitzers
§ 868Mittelbarer Besitz
§ 869Ansprüche des mittelbaren Besitzers
§ 870Übertragung des mittelbaren Besitzes
§ 871Mehrstufiger mittelbarer Besitz
§ 872Eigenbesitz
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