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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984) |
Untertitel 2 - Ersitzung (§§ 937 - 945) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ BGB bis 31.12.2022 (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
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§ 937Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
§ 938Vermutung des Eigenbesitzes
§ 939Hemmung der Ersitzung
§ 940Unterbrechung durch Besitzverlust
§ 941Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung
§ 942Wirkung der Unterbrechung
§ 943Ersitzung bei Rechtsnachfolge
§ 944Erbschaftsbesitzer
§ 945Erlöschen von Rechten Dritter
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