Bundeszentralregistergesetz
Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58d) |
Dritter Abschnitt - Auskunft aus dem Register (§§ 30 - 44a) |
2. - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register (§§ 41 - 43) |
Zitiervorschläge
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Aufgehoben durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 18.07.2017
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.07.2017 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes | 18.07.2017 |