Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
2. Abschnitt - Entschädigung (§§ 39 - 44) |
§ 41
Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen
(1) 1Sind im Bebauungsplan Flächen festgesetzt, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind, kann der Eigentümer unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 verlangen, dass an diesen Flächen einschließlich der für die Leitungsführungen erforderlichen Schutzstreifen das Recht zugunsten des in § 44 Abs. 1 und 2 Bezeichneten begründet wird. 2Dies gilt nicht für die Verpflichtung zur Duldung solcher örtlichen Leitungen, die der Erschließung und Versorgung des Grundstücks dienen. 3Weitergehende Rechtsvorschriften, nach denen der Eigentümer zur Duldung von Versorgungsleitungen verpflichtet ist, bleiben unberührt.
(2) Sind im Bebauungsplan Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern, sonstigen Bepflanzungen und Gewässern sowie das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, ist dem Eigentümer eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten, wenn und soweit infolge dieser Festsetzungen
1. | besondere Aufwendungen notwendig sind, die über das bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung erforderliche Maß hinausgehen, oder | |
2. | eine wesentliche Wertminderung des Grundstücks eintritt. |
Rechtsprechung zu § 41 BauGB
47 Entscheidungen zu § 41 BauGB in unserer Datenbank:
- KG, 10.07.2015 - 9 U 1/13
Baulandsache: Entschädigungsanspruch bei Wegfall einer planungsrechtlich ...
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Baulandverfahren: Anspruch des von einer eigentumsverdrängenden , allein ...
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
- OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
- VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15
Zulässigkeit eines Erledigungsfesstellungsstreits; Anordnung des Rückschnitts von ...
- BVerwG, 08.10.2014 - 4 C 30.13
Erhaltungsfestsetzung; Bebauungsplan; Rechtsgrundlage; städtebauliche Gründe; ...
- BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer ...
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
- VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.937
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
- BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13
Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten; ...
Querverweise
Auf § 41 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Sicherung der Bauleitplanung
- Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
- § 18 (Entschädigung bei Veränderungssperre)
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Enteignung
- Entschädigung
- § 95 (Entschädigung für den Rechtsverlust)
- Besonderes Städtebaurecht
- Stadtumbau
- § 171c (Stadtumbauvertrag)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 217 (Antrag auf gerichtliche Entscheidung)
Redaktionelle Querverweise zu § 41 BauGB:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 I Nr. 21 (Inhalt des Bebauungsplans) (zu § 41 I)