Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 21 - 32) |
(1) 1Bei der Auflösung einer Behörde oder bei einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder bei Verschmelzung einer Behörde mit einer oder mehreren anderen kann eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn das übertragene Aufgabengebiet von der Auflösung oder Umbildung berührt wird und eine Versetzung nach Landesrecht nicht möglich ist. 2Zusätzliche Voraussetzungen können geregelt werden.
(2) 1Die erneute Berufung der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtin oder des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten in ein Beamtenverhältnis ist vorzusehen, wenn ein der bisherigen Tätigkeit entsprechendes Amt zu besetzen ist, für das sie oder er geeignet ist. 2Für erneute Berufungen nach Satz 1, die weniger als fünf Jahre vor Erreichen der Altersgrenze (§ 25) wirksam werden, können durch Landesrecht abweichende Regelungen getroffen werden.
(3) § 29 Abs. 6 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 31 BeamtStG
23 Entscheidungen zu § 31 BeamtStG in unserer Datenbank:
- VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17
Zurückstufung eines Beamten in ein anderes Amt wegen eines Verstoßes gegen die ...
- VGH Bayern, 19.01.2015 - 3 ZB 13.745
Beamter; Umbildung einer Körperschaft; einstweiliger Ruhestand; Reaktivierung
- VGH Bayern, 02.09.2019 - 6 ZB 19.623
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15
Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
- VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.633
Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62 BayBG und der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - 6 A 523/09
Zulassungsantrag eines in den vorgezogenen Ruhestand versetzten Ministerialrats ...
- VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
Verfallener Urlaub; Urlaubsabgeltung; Beamtenverhältnis; Anspruch aus ...
- VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
Altersgrenze für Beamte des Krankenpflegedienstes in Bezirkskrankenhäusern
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - 6 A 2142/08
Anspruch eines Beamten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nach Maßgabe der vom ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2011 - 6 A 2042/09
Gewerbeoberinspektorin einstweiliger Ruhestand Versetzung in den Ruhestand ...