Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 21 - 32) |
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__paste_bez____paste_norm__ Beamtenstatusgesetz (https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/__paste_norm__.html)
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§ 21Beendigungsgründe
§ 22Entlassung kraft Gesetzes
§ 23Entlassung durch Verwaltungsakt
§ 24Verlust der Beamtenrechte
§ 25Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 26Dienstunfähigkeit
§ 27Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 28Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
§ 29Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 30Einstweiliger Ruhestand
§ 31Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
§ 32Wartezeit
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Rechtsprechung zu § 21 BeamtStG
153 Entscheidungen zu § 21 BeamtStG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 05.12.2023 - 2 B 3.23
- BVerwG, 01.10.2020 - 2 C 9.20
Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand
- VG Mainz, 12.11.2019 - 4 L 1048/19
Widerruf der Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2021 - 4 S 3460/20
Pensionsansprüche für Widerrufsbeamte
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11
Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt
Zum selben Verfahren:
- VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09
Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht
- VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09
Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH
- VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09
- VG Meiningen, 25.05.2023 - 6 D 1336/22
Disziplinarrechtliche vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - 6 A 2601/20
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; innerdienstliches Dienstvergehen; ...
- VG Magdeburg, 08.06.2023 - 15 A 31/22
(Keine) disziplinarrechtliche Aberkennung des Ruhegehalt bei Auslandstraftat