EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz

   Abschnitt 2 - Durchsetzung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen (§§ 4 - 8)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 4

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz vom 25.06.2020 (BGBl. I S. 1474) mit Wirkung vom 30.06.2020 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
30.06.2020Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz25.06.2020BGBl. I S. 1474
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