Finanzgerichtsordnung
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
(1) Die Klage ist gegen die Behörde zu richten,
(2) Ist vor Erlass der Entscheidung über den Einspruch eine andere als die ursprünglich zuständige Behörde für den Steuerfall örtlich zuständig geworden, so ist die Klage zu richten
1. | gegen die Behörde, welche die Einspruchsentscheidung erlassen hat, | |
2. | wenn über einen Einspruch ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist (§ 46), gegen die Behörde, die im Zeitpunkt der Klageerhebung für den Steuerfall örtlich zuständig ist. |
(3) Hat eine Behörde, die auf Grund gesetzlicher Vorschrift berechtigt ist, für die zuständige Behörde zu handeln, den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt oder die andere Leistung unterlassen oder abgelehnt, so ist die Klage gegen die zuständige Behörde zu richten.
Rechtsprechung zu § 63 FGO
400 Entscheidungen zu § 63 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 26.10.2023 - III R 16/22
Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung einer Familienkasse
- FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18
Erlass zurückgeforderten Kindergeldes wegen sachlicher Unbilligkeit
Zum selben Verfahren:
- BFH, 07.04.2022 - III R 4/21
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren
- BFH, 07.04.2022 - III R 4/21
- FG Hessen, 20.02.2024 - 6 K 978/23
- BFH, 19.01.2023 - III R 2/22
Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 21.12.2021 - 1 K 2235/18
Voraussetzungen für den Erlass einer Kindergeldrückforderung
- FG Münster, 21.12.2021 - 1 K 2235/18
- BFH, 25.02.2021 - III R 36/19
Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 14.05.2019 - 10 K 3317/18
Inkasso-Service der Familienkassen unzureichend geregelt
- FG Düsseldorf, 14.05.2019 - 10 K 3317/18
- BFH, 17.08.2023 - III R 11/22
Aufhebung eines FG-Urteils gegen die falsche Beklagte
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 25.01.2022 - 4 K 1545/19
Ablehnung des Antrags auf Erlass der Rückforderung von Kindergeld
- FG Münster, 25.01.2022 - 4 K 1545/19
Querverweise
Auf § 63 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Verfahrensvorschriften
- § 367 (Entscheidung über den Einspruch)