Finanzgerichtsordnung
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
Abschnitt IV - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95 - 114) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Finanzgerichtsordnung (https://dejure.org/gesetze/FGO/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 95 FGO
65 Entscheidungen zu § 95 FGO in unserer Datenbank:
- FG Köln, 04.08.2022 - 3 K 2129/20
Berechtigung des Finanzamts zur Erhöhung des erklärten Gewinn des Klägers aus ...
- FG Münster, 30.03.2022 - 15 Ko 158/22
Anwaltliche Vergütung nach der Beendigung eines Klageverfahrens durch ...
- LSG Sachsen, 13.10.2022 - L 3 AS 1138/16
- BFH, 27.07.2016 - VII B 107/15
Rechtsfolgen eines beschiedenen Untätigkeitseinspruchs
- FG Berlin-Brandenburg, 12.03.2024 - 8 K 8260/17
Anerkenntnisurteil des Finanzgerichts bei Zahlungsklage.
- BFH, 21.05.2014 - III B 3/14
Anforderungen an einen wirksamen Verzicht auf mündliche Verhandlung
- BFH, 27.03.2014 - X B 75/13
Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen
- FG München, 11.10.2023 - 4 K 699/23
Folgen eines unzulässigen Antrags auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid
- FG München, 24.07.2014 - 15 K 275/14
AdV-Klage und Umdeutung
- BFH, 18.02.1986 - VII R 98/85
Berlin-Anhänger - Kraftfahrzeugsteuer - Mißbrauch