Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 7 - Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (§§ 415 - 432) |
(1) 1Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Freiheitsentziehung anordnen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Freiheitsentziehung gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht. 2Die vorläufige Freiheitsentziehung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten.
(2) Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung bereits vor der persönlichen Anhörung des Betroffenen sowie vor Bestellung und Anhörung des Verfahrenspflegers erlassen; die Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen.
(3) 1Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann das Gericht eine einstweilige Anordnung vor der Anhörung des Betroffenen erlassen, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Freiheitsentziehung gegeben sind, und die vorherige Anhörung den Zweck der Anordnung gefährden würde. 2Die Anhörung ist unverzüglich nachzuholen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) vom 21.02.2024
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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27.02.2024 | Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) | 21.02.2024 |
entziehungssachen § 416Örtliche Zuständigkeit § 417Antrag § 418Beteiligte § 419Verfahrenspfleger § 420Anhörung; Vorführung § 421Inhalt der Beschlussformel § 422Wirksamwerden von Beschlüssen § 423Absehen von der Bekanntgabe § 424Aussetzung des Vollzugs § 425Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung § 426Aufhebung § 427Einstweilige Anordnung § 428Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung § 429Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 430Auslagenersatz § 431Mitteilung von Entscheidungen § 432Benachrichtigung von Angehörigen
Rechtsprechung zu § 427 FamFG
248 Entscheidungen zu § 427 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
- BGH, 05.03.2024 - XIII ZB 75/22
- BGH, 05.03.2024 - XIII ZB 18/22
- BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 14/21
Die einstweilige Anordnung der Abschiebungshaft - und das Hauptsacheverfahren
- BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 46/22
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- BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 91/22
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- BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15
FamFG § 417, § 427
Zum selben Verfahren:
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Anordnung der Sicherungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei ...
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