Gerichtsverfassungsgesetz
5. Titel - Landgerichte (§§ 59 - 78) |
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Rechtsprechung zu § 74e GVG
35 Entscheidungen zu § 74e GVG in unserer Datenbank:
- LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber ...
- BGH, 29.08.2023 - 5 StR 365/23
Hinweis des Tatgerichts in der Hauptverhandlung förmlich auf die mögliche ...
- LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer ...
- BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21
Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei ...
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber ...
- BGH, 11.12.2008 - 4 StR 376/08
Besonders schwere Brandstiftung (konkrete Todesgefahr); gesetzlicher Richter (zu ...
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das ...
- BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
Lückenhafte Beweiswürdigung zur Vortat bei der Geldwäsche; Sichverschaffen von ...
- OLG Hamm, 08.07.1983 - 4 BL 316/83
Querverweise
Auf § 74e GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 33b (Besetzung der Jugendkammer)
- Zuständigkeit
- § 41 (Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer)
- 5. Hauptstück - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 103 (Verbindung mehrerer Strafsachen)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
- § 2 (Verbindung und Trennung von Strafsachen)