Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 3 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen (§§ 136 - 154) |
Unterabschnitt 2 - Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen (§§ 144 - 147) |
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
Rechtsprechung zu § 144 GWB
5 Entscheidungen zu § 144 GWB in unserer Datenbank:
- VK Bund, 01.10.2021 - VK 2-101/21
Zulässigkeit der Neubewertung von Angeboten zur Korrektur von Vergabefehlern ...
Zum selben Verfahren:
- VK Bund, 23.07.2021 - VK 2-75/21
Abweichen des Angebots von Vorgaben der Vergabeunterlagen, Aufklärung bei ...
- VK Bund, 23.07.2021 - VK 2-75/21
- VK Südbayern, 02.07.2001 - 120.3-3194.1-20-06/01
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Angebots wegen Nichterfüllung der ...
- VK Südbayern, 12.07.2001 - 20-06/01
Inhalt der Vorinformationspflicht nach § 13 VgV
- VK Bund, 29.12.2005 - VK 2-103/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)