Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 3 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen (§§ 136 - 154) |
Unterabschnitt 3 - Vergabe von Konzessionen (§§ 148 - 154) |
(1) Zur Leistungsbeschreibung ist § 121 Absatz 1 und 3 entsprechend anzuwenden.
(2) Konzessionen werden an geeignete Unternehmen im Sinne des § 122 vergeben.
(3) 1Der Zuschlag wird auf der Grundlage objektiver Kriterien erteilt, die sicherstellen, dass die Angebote unter wirksamen Wettbewerbsbedingungen bewertet werden, sodass ein wirtschaftlicher Gesamtvorteil für den Konzessionsgeber ermittelt werden kann. 2Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Konzessionsgegenstand in Verbindung stehen und dürfen dem Konzessionsgeber keine uneingeschränkte Wahlfreiheit einräumen. 3Sie können qualitative, umweltbezogene oder soziale Belange umfassen. 4Die Zuschlagskriterien müssen mit einer Beschreibung einhergehen, die eine wirksame Überprüfung der von den Bietern übermittelten Informationen gestatten, damit bewertet werden kann, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.
(4) Die Vorschriften zur Auftragsausführung nach § 128 und zu den zwingend zu berücksichtigenden Ausführungsbedingungen nach § 129 sind entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
vergabeverfahren § 153Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 154Sonstige anwendbare Vorschriften
Rechtsprechung zu § 152 GWB
14 Entscheidungen zu § 152 GWB in unserer Datenbank:
- OLG Rostock, 12.08.2020 - 17 Verg 2/20
Vergabenachprüfung: Eignungs- und Zuschlagskriterien bei der Vergabe einer ...
- VK Berlin, 14.03.2022 - VK-B2-40/21
Wertungsentscheidung darf keinem "Auswahlgremium" überlassen werden!
- VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18
Vergabeverfahren: Inhalt der zu erbringenden Leistung kann keine ...
- VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21
Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!
- VGH Bayern, 15.11.2018 - 21 CE 18.854
Vorgaben zum Sonderbedarf als Mindestanforderung an die Eignung
- OLG Düsseldorf, 09.06.2021 - Verg 3/21
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Europaweite ...
- VK Südbayern, 16.03.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
Vergabe "Durchführung des Rettungsdienstes an den Rettungsdienst-Stellplätzen in ...
Zum selben Verfahren:
- VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Bereich des Rettungsdienstes
- VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
- VK Thüringen, 05.12.2016 - 250-4003-7197/2016-E-K-080-EF
- OVG Thüringen, 26.02.2020 - 3 VO 517/17
Verwaltungsrechtsweg bei Streit über die Vergabe der Veranstaltung eines ...
Querverweise
Auf § 152 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe von Konzessionen
- § 153 (Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen)