Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 2 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber (§§ 115 - 135) |
Unterabschnitt 2 - Vergabeverfahren und Auftragsausführung (§§ 119 - 135) |
Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes festgelegt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
beschreibung § 122Eignung § 123Zwingende Ausschlussgründe § 124Fakultative Ausschlussgründe § 125Selbstreinigung § 126Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse § 127Zuschlag § 128Auftragsausführung § 129Zwingend zu berücksichtigende Ausführungs-
bedingungen § 130Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 131Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrs-
leistungen im Eisenbahnverkehr § 132Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit § 133Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen § 134Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
Rechtsprechung zu § 129 GWB
14 Entscheidungen zu § 129 GWB in unserer Datenbank:
- VK Bund, 19.08.2020 - VK 2-59/20
Vergabesperre; Ausschluss nach §124 Abs, 1 Nr. 3, Nr. 7 GWB
- OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2023 - 19 B 725/23
Antragsbefugnis; Grundschule; Jugendhilfeträger; Offene; Ganztagsschule; ...
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2022 - 2 VK 5/21
Zahlung eines Transaktionsentgelts ist vergaberechtlich unzulässig!
- VK Südbayern, 25.07.2023 - 3194.Z3-3_01-22-59
Leistungen, Vergabeverfahren, Dienstleistungen, Vergabekammer, Ausschreibung, ...
- VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!
- VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-46/15
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!
- VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-48/15
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!
- VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-50/15
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!
- VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-52/15
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!
Querverweise
Auf § 129 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- § 142 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 147 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von Konzessionen
- § 152 (Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren)