Gewerbeordnung
2. Titel - Stehendes Gewerbe (§§ 14 - 54) |
3. Umfang, Ausübung und Verlust der Gewerbebefugnisse (§§ 41 - 54) |
Zitiervorschläge
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§ 41(weggefallen)
§ 41a- § 41b (weggefallen)
§ 42(weggefallen)
§ 42a- § 44a (weggefallen)
§ 45Stellvertreter
§ 46Fortführung des Gewerbes
§ 47Stellvertretung in besonderen Fällen
§ 48(weggefallen)
§ 49Erlöschen von Erlaubnissen
§ 50(weggefallen)
§ 51Untersagung wegen überwiegender Nachteile und Gefahren
§ 52(weggefallen)
§ 53- § 54 (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 45 GewO
20 Entscheidungen zu § 45 GewO in unserer Datenbank:
- VG Ansbach, 27.04.2016 - AN 4 E 16.00662
Umzulässiger Antrag auf Gestattung der Fortführung eines Gewerbebetriebes durch ...
- VG Würzburg, 21.06.2013 - W 6 K 13.113
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden (ca. 21.500,00 ...
- VG Cottbus, 18.07.2013 - 1 K 420/12
Verkehrsrecht
- BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Rechtsmittel
- OVG Bremen, 14.03.1978 - I BA 37/76
Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes als Grundstücksmakler und ...
- BVerwG, 08.12.1983 - 7 B 13.83
Rechtsmittel
- VG Koblenz, 20.04.2005 - 5 K 836/04
Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Eintritt von zur Versagung ...
- BVerwG, 17.10.1955 - I B 224.53
Rechtsmittel
- LG Leipzig, 12.06.2014 - 5 O 848/13
Zur Benennung der Aufsichtsbehörde im Impressum eines Maklers
- BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 45 GewO verweisen folgende Vorschriften:
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- 1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
- § 34 (Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall)