GmbH-Gesetz
Abschnitt 3 - Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52) |
(1) Die Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten.
(2) 1Die Geschäftsführer dürfen die Auskunft und die Einsicht verweigern, wenn zu besorgen ist, daß der Gesellschafter sie zu gesellschaftsfremden Zwecken verwenden und dadurch der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen wird. 2Die Verweigerung bedarf eines Beschlusses der Gesellschafter.
(3) Von diesen Vorschriften kann im Gesellschaftsvertrag nicht abgewichen werden.
ermächtigung § 41Buchführung § 42Bilanz § 42aVorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts § 43Haftung der Geschäftsführer § 43aKreditgewährung aus Gesellschafts-
vermögen § 44Stellvertreter von Geschäftsführern § 45Rechte der Gesellschafter § 46Aufgabenkreis der Gesellschafter § 47Abstimmung § 48Gesellschafter-
versammlung § 49Einberufung der Versammlung § 50Minderheitsrechte § 51Form der Einberufung § 51aAuskunfts- und Einsichtsrecht § 51bGerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht § 52Aufsichtsrat
Rechtsprechung zu § 51a GmbHG
332 Entscheidungen zu § 51a GmbHG in unserer Datenbank:
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - ...
- BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21
Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel
- BGH, 29.04.2013 - VII ZB 14/12
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit der Informationsrechte des GmbH-Gesellschafters
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 21.02.2012 - 7 T 30/12
Verhängen eines Auskunftsrechts und Einsichtnahmerechts im Zusammenhang mit ...
- LG Essen, 21.02.2012 - 7 T 30/12
- OLG München, 09.11.2017 - 23 U 239/17
Rückforderung einer vom Gesellschafter veranlassten Zahlung von dem ...
- BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20
Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer ...
- BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20
Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2021 - 10 A 10076/21
Verpflichtung des Oberbürgermeisters zur Beantwortung der Anfrage eines ...
Zum selben Verfahren:
- VG Koblenz, 14.12.2020 - 3 K 757/20
Ratsmitglieder haben Anspruch auf Auskunft über Gesamtvergütung von ...
- VG Koblenz, 14.12.2020 - 3 K 757/20
- OLG München, 31.01.2018 - 7 U 2600/17
Vertraglicher Ausschluss des Einsichtsrechts nach § 166 Abs. 1 HGB