Geldwäschegesetz

   Abschnitt 7 - Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz (§§ 50 - 59)   
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Textdarstellung

  

§ 58

(weggefallen)

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2602), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2020Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie12.12.2019BGBl. I S. 2602

Rechtsprechung zu § 58 GwG

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