Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Sechster Teil - Ausgehende Ersuchen (§§ 68 - 72) |
(1) 1Ein Verfolgter, der für ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn geführtes Strafverfahren auf Ersuchen unter der Bedingung späterer Rücklieferung vorübergehend ausgeliefert worden ist, wird zum vereinbarten Zeitpunkt an den ersuchten Staat zurückgeliefert, sofern dieser nicht darauf verzichtet. 2Zuständig für die Anordnung und Durchführung der Rücklieferung ist die Staatsanwaltschaft, die an dem in Satz 1 bezeichneten Strafverfahren beteiligt ist.
(2) 1Gegen den Verfolgten kann durch schriftlichen Haftbefehl die Haft angeordnet werden, wenn die Rücklieferung sonst nicht gewährleistet wäre. 2In dem Haftbefehl sind anzuführen
1. | der Verfolgte, | |
2. | der Staat, an den die Rücklieferung erfolgen soll, sowie | |
3. | die Gründe, welche die Haftanordnung rechtfertigen. |
(3) 1Die Haftentscheidung trifft das Gericht, das in dem in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Strafverfahren für die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen jeweils zuständig ist. 2Die Entscheidung ist unanfechtbar.
(4) Die §§ 18, 19, 24, 25, 27 und 45 Abs. 4 gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 68 IRG
11 Entscheidungen zu § 68 IRG in unserer Datenbank:
- BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22
Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener ...
- OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 Ausl 18/20
Vorübergehende Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung; drohende ...
- OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19
Zuständigkeit für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls
- OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 Ausl 137/13
Zulässigkeit der Rücküberstellung eines im Inland Verurteilten und Abgabe der ...
- OLG Hamm, 23.05.2013 - 2 Ausl 66/13
Rücklieferung eines in Deutschland verurteilten Straftäters zur Vollstreckung ...
- BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99
Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich ...
- BGH, 15.03.2000 - 1 StR 483/99
Zeitgleiche Aburteilung transnationaler Serienstraftaten in zwei Staaten; ...
- BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 1667/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Deutschland aufgrund ...
- BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99
Verbot der Vereidigung bei Vernehmung im Ausland im Wege der Rechtshilfe
- OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden ...
Querverweise
Auf § 68 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
- Anwendungsbereich und Aufgaben
- § 1 (Anwendungsbereich)