Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug
Abschnitt 11 - Sicherheit und Ordnung (§§ 57 - 68) |
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__paste_bez____paste_norm__ Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_IV/__paste_norm__.html)
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(1) Das Verantwortungsbewusstsein der jungen Gefangenen für ein geordnetes Zusammenleben in der Jugendstrafanstalt ist zu wecken und zu fördern.
(2) Die Pflichten und Beschränkungen, die jungen Gefangenen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung der Jugendstrafanstalt auferlegt werden, sind so zu wählen, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen und die jungen Gefangenen nicht mehr und nicht länger als notwendig beeinträchtigen.
§ 57Grundsatz
§ 58Verhaltens-
vorschriften § 59Persönlicher Gewahrsam und Umgang mit Geld § 60Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch § 61(weggefallen) § 62Festnahmerecht § 63Besondere Sicherungsmaßnahmen § 64Einzelhaft § 65Fesselung und Fixierung § 66Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen § 67Ärztliche Überwachung § 68Ersatz von Aufwendungen
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vorschriften § 59Persönlicher Gewahrsam und Umgang mit Geld § 60Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch § 61(weggefallen) § 62Festnahmerecht § 63Besondere Sicherungsmaßnahmen § 64Einzelhaft § 65Fesselung und Fixierung § 66Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen § 67Ärztliche Überwachung § 68Ersatz von Aufwendungen
Rechtsprechung zu § 57 JVollzGB IV
Entscheidung zu § 57 JVollzGB IV in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 12 S 3587/20
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (Freizügigkeitsrecht) in die/der ...