Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62) |
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
(2) Ein Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2 ist ferner nichtig, wenn
1. | ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nichtig wäre; | |
2. | ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nicht nur wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers im Sinne des § 46 rechtswidrig wäre und dies den Vertragschließenden bekannt war; | |
3. | die Voraussetzungen zum Abschluß eines Vergleichsvertrages nicht vorlagen und ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nicht nur wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers im Sinne des § 46 rechtswidrig wäre; | |
4. | sich die Behörde eine nach § 56 unzulässige Gegenleistung versprechen läßt. |
(3) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Vertrages, so ist er im ganzen nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, daß er auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre.
rechtlichen Vertrages § 55Vergleichsvertrag § 56Austauschvertrag § 57Schriftform § 58Zustimmung von Dritten und Behörden § 59Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrages § 60Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 61Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 62Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Rechtsprechung zu § 59 LVwVfG
63 Entscheidungen zu § 59 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 1 S 2579/21
Konkludente Widmung eines Friedhofs; Wirkung von Formverstößen bei ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 5 S 1867/15
Verbot bauleitplanersetzender städtebaulicher Verträge
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14
Ausschluss einer innenstadtrelevanten Einzelhandelsnutzung durch einen ...
- VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
Wirksamkeit eines städtebaulichen Vertrages zur baulichen Nutzbarkeit eines ...
- VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14
- VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11
Klage des Prof. Dr. Friedl gegen das Universitätsklinikum Freiburg
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
Erfüllung einer Zahlungsvereinbarung und Feststellung eines Verzugsschadens aus ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2015 - 9 S 280/14
Gestaltung des Beamtenverhältnisses durch Vereinbarung; Bedingungsfeindlichkeit ...
- VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 10 S 945/18
Pflicht zur Rückzahlung einer Zuwendung zur Förderung der Landschaftspflege; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
Gewährung von Subventionen entgegen der Subventionsrichtlinien
- VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2019 - 9 S 1209/18
Rügeobliegenheit des Prüflings; Notwendigkeit von abstrakt-generellen Regelungen ...
Querverweise
Auf § 59 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 62 (Ergänzende Anwendung von Vorschriften)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Gemeinsame Vorschriften
- § 26 (Ablösung)