Mutterschutzgesetz
Abschnitt 4 - Leistungen (§§ 18 - 25) |
1Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. 2Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Rechtsprechung zu § 24 MuSchG
31 Entscheidungen zu § 24 MuSchG in unserer Datenbank:
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
Urlaubsanspruch - Kürzung - Elternzeit - rechtsgeschäftliche Erklärung - ...
- LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 5 Sa 241/21 Corona
Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage, ...
- LG Bonn, 22.11.2019 - 17 O 53/18
- LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21 Corona
Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG München, 19.08.2020 - 34 Ca 745/18
Anspruch auf Erholungsurlaub während der Mutterschutzfrist und Elternzeit
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 26.02.2021 - 7 Sa 940/20
Urlaubsabgeltung für Zeiten einer Elternzeit
- LAG München, 26.02.2021 - 7 Sa 940/20
- LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Elternzeit
- LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21 Corona
Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22 Corona
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
- BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22 Corona
Querverweise
Auf § 24 MuSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes)