Mutterschutzgesetz
Abschnitt 4 - Leistungen (§§ 18 - 25) |
1Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. 2Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. 3Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. 4Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.
Rechtsprechung zu § 18 MuSchG
42 Entscheidungen zu § 18 MuSchG in unserer Datenbank:
- LAG Köln, 08.04.2022 - 10 Sa 670/21
Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen; Erweiterte Wortauslegung und ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
Höhe Mutterschutzlohn bei starken Schwankungen des monatlichen Arbeitsentgelts
- BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
- LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21
Erteilung von Urlaub - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit - volle Erwerbsminderung
- LAG Niedersachsen, 20.02.2023 - 1 Sa 702/22
Mutterschutzlohn; Provision; Berechnung; variable Vergütung
- LAG Sachsen, 15.01.2024 - 1 Ta 86/22
Festsetzung eines Mehrwerts für einen Vergleich im Verfahren zur Wertfestsetzung ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2021 - 5 Sa 35/21
Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R
Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2022 - L 2 EG 4/20
Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrages nach Art. 6 ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2022 - L 2 EG 4/20
- BFH, 28.09.2022 - VIII R 39/19
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund ...
Querverweise
Auf § 18 MuSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes)
- Leistungen