Hier: Polizeigesetz in der bis zum 16. Januar 2021 geltenden Fassung. Zur neuen Fassung.
Baden-Württemberg

Polizeigesetz

In der Fassung vom 13.01.1992 (GBl. S. 1, ber. S. 596, 1993 S. 155)

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 06.10.2020 (GBl. S. 735) m.W.v. 17.01.2021
Alte Fassung

1. Teil
1. Abschnitt

§ 1 Allgemeines

§ 2 Tätigwerden für andere Stellen

2. Abschnitt
1. Unterabschnitt
Allgemeines (§§ 3 - 9a)

§ 3 Polizeiliche Maßnahmen

§ 4 Einschränkung von Grundrechten

§ 5 Art der Maßnahmen

§ 6 Maßnahmen gegenüber dem Verursacher

§ 7 Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt

§ 8 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme

§ 9 Maßnahmen gegenüber unbeteiligten Personen

§ 9a Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger

2. Unterabschnitt

§ 10 Ermächtigung zum Erlaß von Polizeiverordnungen

§ 10a Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote

§ 11 Inhalt

§ 12 Formerfordernisse

§ 13 Zuständigkeit

§ 14 Eintritt der zur Fachaufsicht zuständigen Behörde

§ 15 Zustimmungsvorbehalte

§ 16 Prüfung durch die zur Fachaufsicht zuständige Behörde

§ 17 Außerkrafttreten

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

3. Unterabschnitt

§ 19 Allgemeine Regeln der Datenerhebung

§ 20 Befragung und Datenerhebung

§ 21 Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung

§ 22 Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 22a Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme

§ 23 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen

§ 23a Besondere Bestimmungen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation

§ 23b Überwachung der Telekommunikation

§ 24 Besondere Bestimmungen über den Einsatz Verdeckter Ermittler

§ 25 Ausschreibung von Personen und Kraftfahrzeugen

4. Unterabschnitt

§ 26 Personenfeststellung

§ 27 Vorladung

§ 27a Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot

§ 27b Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot zur Verhütung terroristischer Straftaten

§ 27c Elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Verhütung terroristischer Straftaten

§ 28 Gewahrsam

§ 29 Durchsuchung von Personen

§ 30 Durchsuchung von Sachen

§ 31 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

§ 32 Sicherstellung

§ 33 Beschlagnahme

§ 34 Einziehung

§ 35 Vernehmung

§ 36 Erkennungsdienstliche Maßnahmen

5. Unterabschnitt

§ 37 Allgemeine Regeln der Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten

§ 38 Besondere Regelung für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten durch den Polizeivollzugsdienst

§ 39 Datenabgleich

§ 40 Besondere Formen des Datenabgleichs

§ 41 Allgemeine Regeln der Datenübermittlung

§ 42 Datenübermittlung innerhalb der Polizei sowie an andere öffentliche Stellen

§ 43 Datenübermittlung an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 43a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI

§ 43b Verarbeitung von Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt worden sind

§ 43c Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund des Ratsbeschlusses 2008/615/JI

§ 44 Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 45 Auskunft

§ 46 Löschung, Sperrung und Berichtigung von Daten

§ 47 (weggefallen)

§ 48 Sonstige Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 48a Projektbezogene gemeinsame Dateien mit dem Landesamt für Verfassungsschutz

6. Unterabschnitt

§ 49 Allgemeines

§ 50 Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwangs

§ 51 Zuständigkeit für die Anwendung unmittelbaren Zwangs

§ 52 Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs

§ 53 Voraussetzungen des Schußwaffengebrauchs

§ 54 Schußwaffengebrauch gegenüber Personen

§ 54a Gebrauch von Explosivmitteln

3. Abschnitt

§ 55 Voraussetzungen

§ 56 Entschädigungspflichtiger

§ 57 Ersatz

§ 58 Rechtsweg

2. Teil
1. Abschnitt

§ 59 Allgemeines

§ 60 Zuständigkeitsabgrenzung

2. Abschnitt
1. Unterabschnitt
Aufbau (§§ 61 - 65)

§ 61 Arten der Polizeibehörden

§ 62 Allgemeine Polizeibehörden

§ 63 Dienstaufsicht

§ 64 Fachaufsicht

§ 65 Weisungsrecht und Unterrichtungspflicht

2. Unterabschnitt

§ 66 Allgemeine sachliche Zuständigkeit

§ 67 Besondere sachliche Zuständigkeit

§ 68 Örtliche Zuständigkeit

§ 69 Regelung der örtlichen Zuständigkeit für überörtliche polizeiliche Aufgaben

3. Abschnitt
1. Unterabschnitt
Aufbau (§§ 70 - 74)

§ 70 Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst

§ 71 Aufgaben und Gliederung

§ 72 Dienstaufsicht

§ 73 Fachaufsicht

§ 74 Weisungsrecht und Unterrichtungspflicht

2. Unterabschnitt

§ 75 Örtliche Zuständigkeit

§ 76 Dienstbezirke

§ 77 Aufgabenwahrnehmung durch das Innenministerium

§ 78 Amtshandlungen von Polizeibeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Vollzugsbeamten anderer Staaten im Zuständigkeitsbereich des Landes

§ 79 Amtshandlungen von Polizeibeamten des Landes außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landes

4. Abschnitt

§ 80 Gemeindliche Vollzugsbedienstete

§ 81 Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

3. Teil

§ 82 Kosten für die allgemeinen Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst

§ 83 Einnahmen

§ 83a Zurückbehaltungsbefugnis

4. Teil

§ 84 Durchführungsvorschriften

§ 84a Ordnungswidrigkeiten

§ 84b Strafvorschrift

§ 85 Übergangsbestimmungen

§ 86 Inkrafttreten

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