Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35) |
Abschnitt 1 - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 - 18e) |
(1) 1Ist die Erstellung oder die Fortschreibung eines Kooperationsplans aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Agentur für Arbeit oder kommunalem Träger und leistungsberechtigter Person nicht möglich, so soll auf Verlangen einer oder beider Seiten ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. 2Die Agentur für Arbeit schafft im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger die Voraussetzungen für einen Schlichtungsmechanismus unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und insofern nicht weisungsgebundenen Person innerhalb oder außerhalb der Dienststelle. 3Das nähere Verfahren entsprechend § 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 legt die Trägerversammlung fest.
(2) 1In dem Schlichtungsverfahren soll ein gemeinsamer Lösungsvorschlag entwickelt werden. 2Diesen gemeinsamen Lösungsvorschlag haben die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger zu berücksichtigen.
(3) Während des Schlichtungsverfahrens führt die Verletzung von Pflichten nach § 31 nicht zu Leistungsverminderungen nach § 31a.
(4) Das Schlichtungsverfahren endet durch eine Einigung oder spätestens mit Ablauf von vier Wochen ab Beginn.
Fassung aufgrund des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
01.08.2016 | Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht | 26.07.2016 | |
01.08.2006 | Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 20.07.2006 |
Rechtsprechung zu § 15a SGB II
14 Entscheidungen zu § 15a SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen, 12.02.2015 - 3 AS 1333/13
Abschluss eines "Leistungsvertrages" zwischen einem Grundsicherungsträger und ...
Zum selben Verfahren:
- SG Berlin, 13.11.2007 - S 102 AS 24426/07
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Teilnahme an einer ...
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3742/13
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - mehrere Arbeitslosmeldungen - ...
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2765/13
- LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 AS 4649/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2007 - L 7 AS 163/07
- LSG Hessen, 03.04.2008 - L 9 AS 59/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei ...
- LSG Baden-Württemberg, 07.02.2012 - L 7 AS 3934/11
Querverweise
Auf § 15a SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 10 (Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen)