Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
Erster Abschnitt - Arbeitslosengeld (§§ 136 - 164) |
Dritter Unterabschnitt - Anspruchsdauer (§§ 147 - 148) |
(1) 1Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach
2Die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts zum Ausschluss von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.
(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten | und nach Vollendung des ... Lebensjahres | ... Monate |
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50. | 15 |
36 | 55. | 18 |
48 | 58. | 24. |
(3) Bei Erfüllung der Anwartschaftszeit nach § 142 Absatz 2 beträgt die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld unabhängig vom Lebensalter
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten | ... Monate |
6 | 3 |
8 | 4 |
10 | 5. |
Abweichend von Absatz 1 sind nur die Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der Rahmenfrist des § 143 zu berücksichtigen.
(4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht fünf Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter der oder des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) vom 18.12.2018
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) | 18.12.2018 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 147 SGB III
454 Entscheidungen zu § 147 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 09.02.2024 - L 8 AL 3362/22
- BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 8/21 R
Arbeitslosengeldanspruch - Mindestbemessungsentgelt - Stammrecht auf ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 19.02.2021 - L 7 AL 64/19
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Rechtmäßigkeit der fiktiven Bemessung und der ...
- LSG Hessen, 19.02.2021 - L 7 AL 64/19
- BGH, 23.07.2015 - III ZR 196/14
Verjährung eines Anspruchs aus Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunftserteilung: ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - L 18 AL 45/21 Corona
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 144/18
Doppeltes Arbeitslosengeld für Grenzgänger?
- LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21 Corona
Arbeitslosenversicherung
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 9 AL 24/22
Querverweise
Auf § 147 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- § 45 (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Selbständige Tätigkeit
- § 93 (Gründungszuschuss)
- Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
- Arbeitslosengeld
- Anspruchsdauer
- § 148 (Minderung und Verlängerung der Anspruchsdauer)
- Sonderregelungen
- Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
- § 447 (Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung)