Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
Erster Abschnitt - Arbeitslosengeld (§§ 136 - 164) |
Vierter Unterabschnitt - Höhe des Arbeitslosengeldes (§§ 149 - 154) |
(1) 1Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. 2In den Fällen des § 142 Absatz 2 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein Bemessungszeitraum von mindestens 90 Tagen nicht festgestellt werden kann.
(2) 1Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist die oder der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. 2Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.06.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.10.2022 | Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung | 28.06.2022 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 152 SGB III
224 Entscheidungen zu § 152 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2024 - L 2 R 156/23
Förmlicher Berufsausbildungsabschluss; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - L 9 AL 50/18
Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 122/17
Einstufung in eine Qualifikationsgruppe nach § 152 SGB III für einen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 134/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld
- BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - ...
- BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
Elterngeld - Tätigkeit für die Entwicklungshilfe - Bemessungsgrundlage - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
Bemessung des Elterngeldes
- LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - L 9 AL 132/19
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Rechtmäßigkeit der fiktiven Bemessung und der ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2017 - L 13 AL 485/16
Querverweise
Auf § 152 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
- Arbeitslosengeld
- Höhe des Arbeitslosengeldes
- § 151 (Bemessungsentgelt)