Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 23) |
Zweiter Abschnitt - Berechtigte (§§ 12 - 21) |
(1) Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich Menschen mit Lernbehinderungen.
(2) Menschen mit Behinderungen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in Absatz 1 genannten Folgen droht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2022 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) | 02.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 19 SGB III
146 Entscheidungen zu § 19 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2024 - L 11 AL 67/23
Keine behinderungsbedingte Arbeitsassistenz für Abgeordnete
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - Verkündung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 04.11.2021 - B 11 AL 14/21 BH
Auswirkung einer Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit Ablehnung eines ...
- BSG, 04.11.2021 - B 11 AL 14/21 BH
- SG Augsburg, 21.12.2017 - S 7 AL 288/15
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für seelisch behinderte Kinder - Erstattung ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 64/18
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - schwerbehinderter Mensch - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen ...
- VK Bund, 12.09.2017 - VK 2-88/17
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- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AS 412/20
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- LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
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- VG Arnsberg, 29.04.2008 - 11 K 2316/07
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Querverweise
Auf § 19 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Berufswahl und Berufsausbildung
- Berufsvorbereitung
- § 54a (Einstiegsqualifizierung)