Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Erster Abschnitt - Beratung und Vermittlung (§§ 29 - 43) |
Erster Unterabschnitt - Beratung (§§ 29 - 34) |
(1) Die Agentur für Arbeit hat jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung, einschließlich einer Weiterbildungsberatung, und Arbeitgebern Arbeitsmarktberatung, einschließlich einer Qualifizierungsberatung, anzubieten.
(2) 1Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der oder des Ratsuchenden. 2Die Agentur für Arbeit berät geschlechtersensibel. 3Insbesondere wirkt sie darauf hin, das Berufswahlspektrum von Frauen und Männern zu erweitern.
(3) Die Agentur für Arbeit hat Auszubildenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Beratung auch zur Festigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses nach Beginn einer Berufsausbildung oder nach der Aufnahme einer Arbeit anzubieten.
(4) Die Agentur für Arbeit soll bei der Beratung die Kenntnisse über den Arbeitsmarkt des europäischen Wirtschaftsraumes und die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen anderer Staaten nutzen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) vom 18.12.2018
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2019 | Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) | 18.12.2018 | |
06.07.2017 | Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen | 30.06.2017 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 29 SGB III
38 Entscheidungen zu § 29 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 18 AS 1112/21
Meldeaufforderung - Sanktion - Arbeitslosengeld II - Rechtsfolgenbelehrung - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
Arbeitsförderungsrecht: Kostenübernahme für einen Sprachkurs für Asylbewerber mit ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2022 - L 25 AS 1638/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zugunstenverfahren - Meldeversäumnis - ...
- BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 20/14 R
Rechtmäßigkeit von Bescheiden über Meldeversäumnisse und Minderungen von ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen ...
- BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R
- FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2007 - 5 K 2580/06
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei gleichzeitger Beschäftigung in einem so ...
- LSG Sachsen, 19.11.2015 - L 3 AL 143/11
Arbeitsförderungsrecht; Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; keine ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 9 AS 477/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 236/13
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung; ...
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 AL 606/17
Querverweise
Auf § 29 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 14 (Grundsatz des Förderns)