Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
Zweiter Unterabschnitt - Versicherter Personenkreis (§§ 229 - 233a) |
(1) 1Personen, die nicht versicherungspflichtig sind und vor dem 1. Januar 1992 vom Recht der Selbstversicherung, der Weiterversicherung oder der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht haben, können sich weiterhin freiwillig versichern. 2Dies gilt für Personen, die von dem Recht der Selbstversicherung oder Weiterversicherung Gebrauch gemacht haben, auch dann, wenn sie nicht Deutsche sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
(2) Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 08.12.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2017 | Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) | 08.12.2016 | |
11.08.2010 | Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 05.08.2010 |
freiheit § 231Befreiung von der Versicherungspflicht § 231aBefreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet § 232Freiwillige Versicherung § 233Nachversicherung § 233aNachversicherung im Beitrittsgebiet
Rechtsprechung zu § 232 SGB VI
23 Entscheidungen zu § 232 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 3983/20
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Erstattung der Beiträge für ...
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2020 - L 11 R 3900/19
Erstattung von Beiträgen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 210 Abs 1 ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 4 S 2453/17
Festsetzung von Altersgeld nach Entlassung eines teilzeitbeschäftigten Beamten ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 3 R 486/18
Anspruch auf Bewilligung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten der ...
- LSG Bayern, 10.10.2018 - L 19 R 829/17
Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
- LSG Bayern, 09.11.2011 - L 6 R 1042/10
Rentenversicherung - Beitragserstattung - freiwillige Versicherung - ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B
- VG Hannover, 28.05.2013 - 2 A 3753/11
Freiwillige Beitragsleistungen; Rentenanrechnung; Ruhensregelung
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - L 12 R 806/11
Erstattung von Beiträgen - freiwillige Versicherung - Rumänien - Europäische ...