Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
Neunter Unterabschnitt - Leistungen an Berechtigte im Ausland und Auszahlung (§§ 270b - 272a) |
(1) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die vor dem 19. Mai 1950 geboren sind und vor dem 19. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, werden zusätzlich ermittelt aus
(2) Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz, die nach Absatz 1 aufgrund von Entgeltpunkten (Ost) zusätzlich zu berücksichtigen sind, gelten als Entgeltpunkte (Ost).
(3) 1Zu den Entgeltpunkten von Berechtigten im Sinne von Absatz 1, die auf die Höhe der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten begrenzt zu berücksichtigen sind, gehören auch Reichsgebiets-Beitragszeiten. 2Bei der Ermittlung von Entgeltpunkten aus einem Leistungszuschlag, aus einem Abschlag aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting und für den Zuschlag bei einer Waisenrente sind Reichsgebiets-Beitragszeiten wie Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29.08.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.10.2013 | Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern | 29.08.2013 | |
29.06.2011 | Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze | 22.06.2011 | |
05.05.2005 | Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 19.12.2007 |
Rechtsprechung zu § 272 SGB VI
60 Entscheidungen zu § 272 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 8 R 1003/14
Streit über die Höhe gewährter Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Auslegung des ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 R 3611/15
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- LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - L 16 R 1039/10
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- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 479/08
Anerkennung einer Beschäftigung im Ghetto Shanghai/China als Beitragszeit; ...
- BSG, 25.08.2011 - B 13 R 170/11 B
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet ...
- LSG Bayern, 20.07.2000 - L 14 RJ 502/97
Auswirkungen eines Wohnortwechsels auf den Rentenbezug; Aufhebung der so ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - Rentenzahlung nach Österreich - ...
- BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 3908/13
- LSG Berlin, 23.05.2001 - L 6 RA 4/00
Teilweise Aufhebung der Bewilligung eines Witwenrentenanspruches ; Aufhebung ...
Querverweise
Auf § 272 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen an Berechtigte im Ausland
- § 114 (Besonderheiten)
- Sonderregelungen
- Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
- Leistungen an Berechtigte im Ausland
- § 317a (Neufeststellung)