Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Achtes Kapitel - Kostenbeteiligung (§§ 90 - 97c) |
Dritter Abschnitt - Überleitung von Ansprüchen (§§ 95 - 96) |
(1) 1Hat eine in § 92 Absatz 1a genannte Person oder ein Ehegatte oder Lebenspartner des jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach § 19 für die Zeit, für die Jugendhilfe gewährt wird, einen Anspruch gegen einen anderen, so kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch schriftliche Anzeige an den anderen bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf ihn übergeht. 2Dies gilt unter der Maßgabe, dass der andere weder Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches noch eine in § 92 Absatz 1a genannte Person noch eine andere gegenüber dem jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach § 19 dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichtete Person ist.
(2) 1Der Übergang darf nur insoweit bewirkt werden, als bei rechtzeitiger Leistung des anderen entweder Jugendhilfe nicht gewährt worden oder ein Kostenbeitrag zu leisten wäre. 2Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann.
(3) Die schriftliche Anzeige bewirkt den Übergang des Anspruchs für die Zeit, für die die Hilfe ohne Unterbrechung gewährt wird; als Unterbrechung gilt ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt, der den Übergang des Anspruchs bewirkt, haben keine aufschiebende Wirkung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vom 21.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2023 | Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe | 21.12.2022 | |
16.12.2008 | Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz) | 10.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 95 SGB VIII
50 Entscheidungen zu § 95 SGB VIII in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2022 - 12 A 595/19
Erstattung von erbrachten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gewährung von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2015 - 3 LB 9/14
Anspruch auf Pflegegeld als Annex-Anspruch zum Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 AY 56/16
Rechtmäßigkeit von Überleitungsanzeigen; Bereites Mittel zur Deckung des ...
- VG Freiburg, 29.11.2017 - 4 K 3288/17
Barunterhalt übersteigender jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag
- OVG Sachsen, 30.09.2019 - 3 A 581/19
Beurteilungsspielraum; Geeignetheit; Pflegeperson
- VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 3 E 15.251
Fehlendes Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen
- VG Würzburg, 10.07.2014 - W 3 K 13.607
Kostenbeitrag; absetzbare Belastungen; Lebensversicherungen; ...
- VG Oldenburg, 25.01.2008 - 13 A 583/06
Beendigung des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. § 30 Abs. 3 S. 2 ...
- LSG Bayern, 04.04.2016 - L 10 AL 47/16
Voraussetzungen einer rechtzeitigen Antragstellung für den Erstattungsanspruch ...
- VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 84/04
Überleitung eines Anspruchs auf besondere schulische Förderung
Querverweise
Auf § 95 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 10 (Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen)