Scheckgesetz
3. Abschnitt - Scheckbürgschaft (Art. 25 - 27) |
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Rechtsprechung zu Art. 25 ScheckG
Entscheidung zu Art. 25 ScheckG in unserer Datenbank:
- AG Saarbrücken, 08.06.2005 - 42 C 67/05
Girovertragliche Einziehungspflicht von nicht indossierten Orderschecks
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 25 ScheckG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Bürgschaft
- § 765 (Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft)