Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
29. Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d) |
(1) Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. | eine genehmigungsbedürftige Anlage oder eine sonstige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, deren Betrieb zum Schutz vor Gefahren untersagt worden ist, | |
2. | eine genehmigungsbedürftige Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, | |
3. | eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder | |
4. | eine Abwasserbehandlungsanlage nach § 60 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes |
ohne die nach dem jeweiligen Gesetz erforderliche Genehmigung oder Planfeststellung oder entgegen einer auf dem jeweiligen Gesetz beruhenden vollziehbaren Untersagung betreibt. 2Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder Planfeststellung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung eine Anlage, in der gefährliche Stoffe oder Gemische gelagert oder verwendet oder gefährliche Tätigkeiten ausgeübt werden, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in einer Weise betreibt, die geeignet ist, außerhalb der Anlage Leib oder Leben eines anderen Menschen zu schädigen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe
1. | in den Fällen des Absatzes 1 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, | |
2. | in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
02.05.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen | 08.04.2013 | |
01.06.2012 | Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts | 24.02.2012 | |
14.12.2011 | Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt | 06.12.2011 | |
01.03.2010 | Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts | 31.07.2009 |
verunreinigung § 324aBodenverunreinigung § 325Luftverunreinigung § 325aVerursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 326Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 327Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 328Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 329Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 330Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat § 330aSchwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330bTätige Reue § 330cEinziehung § 330dBegriffsbestimmungen
Rechtsprechung zu § 327 StGB
156 Entscheidungen zu § 327 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12
Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung ...
- FG Münster, 18.12.2023 - 4 K 1382/20
Gewinnabschöpfung - Abziehbarkeit von Gewinnabschöpfungen
- BVerwG, 28.04.2022 - 7 B 17.21
Verpflichtung der Abfallbeseitigung
- VGH Bayern, 03.07.2018 - 22 ZB 18.855
Zur Verzahnung von Straf- und Immissionsschutzrecht bei einer ...
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 28.02.2018 - Au 4 K 17.22
Bauschuttrecyclinganlage
- VG Augsburg, 28.02.2018 - Au 4 K 17.22
- BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21
Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18
Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger ...
- BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18
- AG Tübingen, 29.09.2021 - 16 OWi 16 Js 16761/21
Möglichkeit der Verurteilung wegen Verstoßes gegen Fahrpersonalverordnung
- OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 147/21
Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ...
- VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18
Anlagenbetreiber unterliegt auch im Klageverfahren: Stilllegung von ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 327 StGB
22.07.1987 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 327 Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches) | BGBl. I S. 1689 |