Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
29. Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d) |
(1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
verunreinigung § 324aBodenverunreinigung § 325Luftverunreinigung § 325aVerursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 326Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 327Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 328Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 329Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 330Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat § 330aSchwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330bTätige Reue § 330cEinziehung § 330dBegriffsbestimmungen
Rechtsprechung zu § 330a StGB
584 Entscheidungen zu § 330a StGB in unserer Datenbank:
- LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
- BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum ...
- BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei ...
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
- BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
- VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662
Polizeiliche Beobachtung nach Straftaten von erheblicher Bedeutung
- BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der ...
- BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
Rechtsmittel
- BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der ...
- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 353/51
Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 330a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 443 (Vermögensbeschlagnahme)