Telekommunikationsgesetz
Teil 3 - Kundenschutz (§§ 51 - 72) |
(1) Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, auf Vorauszahlungsbasis Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu erhalten und Sprachkommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder öffentlich zugängliche nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste in Anspruch nehmen zu können.
(2) Für den Fall, dass eine Leistung nach Absatz 1 nicht angeboten wird, schreibt die Bundesnetzagentur die Leistung aus.
(3) Die Einzelheiten kann die Bundesnetzagentur festlegen.
(4) Bei vorausbezahlten Diensten erstattet der bisherige Anbieter dem Verbraucher auf Anfrage bei Beendigung des Vertrages das Restguthaben.
diskriminierung, Berücksichtigung der Interessen von Endnutzern mit Behinderungen § 52Transparenz, Veröffentlichung von Informationen und Dienstemerkmalen zur Kostenkontrolle; Rechtsverordnung § 53Unabhängige Vergleichs-
instrumente § 54Vertragsschluss und Vertrags-
zusammenfassung § 55Informations-
anforderungen für Verträge § 56Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung § 57Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung § 58Entstörung § 59Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme § 60Umzug § 61Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, Sperre bei Zahlungsverzug § 62Rechnungsinhalte, Teilzahlungen § 63Verbindungspreis-
berechnung § 64Vorausbezahlung § 65Anspruch auf Einzelverbindungs-
nachweis § 66Angebotspakete § 67Beanstandungen § 68Schlichtung § 69Abwehr-
und Schadensersatz-
ansprüche § 70Haftungsbegrenzung § 71Abweichende Vereinbarungen und Geltungsbereich Kundenschutz § 72Glasfaser-
bereitstellungsentgelt
Rechtsprechung zu § 64 TKG
5 Entscheidungen zu § 64 TKG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen
- VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen
- VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Powerline für den Internetzugang; Anordnung zur Vermeidung von Funkstörungen
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 1 S 787/05
Anwendbarkeit der Nebenbestimmung 30 zur FreqBZPV begegnet rechtlichen Zweifeln
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 1 S 787/05
- VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811
Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 ...