Das Unterbringungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2015 aufgehoben worden.
Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
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Unterbringungsgesetz
5. Abschnitt - Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte (§§ 16 - 21) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Unterbringungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UBG/__paste_norm__.html)
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Es treten außer Kraft
1. | das Gesetz über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken (Unterbringungsgesetz - UnterbrG) vom 16. Mai 1955 (GBl. S. 87), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten der Ministerien vom 25. Juli 1972 (GBl. S. 400), | |
2. | die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Gesetzes über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken (UnterbrGDVO) vom 8. November 1955 (GBl. S. 248). |
§ 16Kosten des Verfahrens
§ 17Kosten der Unterbringung
§ 18Einschränkung von Grundrechten
§ 19Übergangsvorschrift
§ 20Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 21Inkrafttreten
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