Umsatzsteuergesetz
Fünfter Abschnitt - Besteuerung (§§ 16 - 22g) |
§ 18b
Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
1Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat für jeden Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraum in den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (§ 18 Abs. 1 bis 4) die Bemessungsgrundlagen folgender Umsätze gesondert zu erklären:
1. | seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, | |
2. | seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und | |
3. | seiner Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2. |
2Die Angaben für einen in Satz 1 Nummer 1 genannten Umsatz sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung für diesen Umsatz ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf die Ausführung dieses Umsatzes folgende Monat endet. 3Die Angaben für Umsätze im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 und 3 sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem diese Umsätze ausgeführt worden sind. 4§ 16 Abs. 6 und § 17 sind sinngemäß anzuwenden. 5Erkennt der Unternehmer nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass in einer von ihm abgegebenen Voranmeldung (§ 18 Abs. 1) die Angaben zu Umsätzen im Sinne des Satzes 1 unrichtig oder unvollständig sind, ist er verpflichtet, die ursprüngliche Voranmeldung unverzüglich zu berichtigen. 6Die Sätze 2 bis 5 gelten für die Steuererklärung (§ 18 Abs. 3 und 4) entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2010 | Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften | 08.04.2010 | |
01.01.2010 | Jahressteuergesetz 2009 | 19.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 18b UStG
10 Entscheidungen zu § 18b UStG in unserer Datenbank:
- FG Sachsen, 18.12.2012 - 3 K 590/10
Vorsteuerabzug eines Einzelhändlers, dem auf bei einem Großhändler getätigte ...
- BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09
Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung); ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 07.12.2010 - C-285/09
R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09
R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - ...
- EuGH, 07.12.2010 - C-285/09
- BFH, 27.09.2017 - XI R 15/15
Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 31.01.2019 - 1 BvR 2899/17
Zusammenfassende Meldung, Rechtsanwalt, EU, Schweigepflicht, Mehrwertsteuer
- FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 3593/11
Frage der Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden Meldung durch einen ...
- BVerfG, 31.01.2019 - 1 BvR 2899/17
- BFH, 02.04.1997 - V B 159/96
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
- FG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 7 K 7194/17
Umsatzsteuer 2013
- FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
Unterbrechung des Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Umsatzsteuerbescheid mit der ...