Umsatzsteuergesetz
Sechster Abschnitt - Sonderregelungen (§§ 23 - 25f) |
§ 25f
Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
(1) Sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs im Sinne des § 370 der Abgabenordnung oder in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens im Sinne der §§ 26a, 26c einbezogen war, ist Folgendes zu versagen:
1. | die Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 6a, | |
2. | der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, | |
3. | der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie | |
4. | der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. |
(2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht anzuwenden.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Jahressteuergesetz 2020 | 21.12.2020 | |
01.01.2020 | Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften | 12.12.2019 |
Rechtsprechung zu § 25f UStG
11 Entscheidungen zu § 25f UStG in unserer Datenbank:
- FG Hamburg, 24.07.2023 - 5 K 80/21
Zum Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen - teilweise auch durch ...
- BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23
Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig
- FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
Ablehnung des Vorsteuerabzugs
- BFH, 12.03.2020 - V R 20/19
Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung
- BFH, 20.10.2021 - XI R 19/20
Versagung des Vorsteuerabzugs aus Altgoldlieferungen; Anforderungen an das ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 04.06.2020 - 1 K 2492/19
Vorsteuerabzug: Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer - ...
- FG Baden-Württemberg, 04.06.2020 - 1 K 2492/19
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 635/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei ...
- BFH, 02.07.2021 - XI R 40/19
Ausschluss der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
- FG Hessen, 07.02.2022 - 1 V 1585/21
Versagung des Vorsteuerabzugs bei Bösgläubigkeit
- LG Duisburg, 30.11.2022 - 10 O 30/22
Querverweise
Auf § 25f UStG verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 27 (Allgemeine Übergangsvorschriften)