Deutschland

Vergabeverordnung
(Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)

Artikel 1 der Verordnung vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624), in Kraft getreten am 18.04.2016

zuletzt geändert durch Verordnung vom 07.02.2024 (BGBl. I S. 39) m.W.v. 14.02.2024

Abschnitt 1
Unterabschnitt 1

§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2 Vergabe von Bauaufträgen

§ 3 Schätzung des Auftragswerts

§ 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung

§ 5 Wahrung der Vertraulichkeit

§ 6 Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 8 Dokumentation und Vergabevermerk

Unterabschnitt 2

§ 9 Grundsätze der Kommunikation

§ 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel

§ 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms

§ 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren

§ 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation

§ 13 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 14 Wahl der Verfahrensart

§ 15 Offenes Verfahren

§ 16 Nicht offenes Verfahren

§ 17 Verhandlungsverfahren

§ 18 Wettbewerblicher Dialog

§ 19 Innovationspartnerschaft

§ 20 Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung

Unterabschnitt 2

§ 21 Rahmenvereinbarungen

§ 22 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme

§ 23 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems

§ 24 Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme

§ 25 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen

§ 26 Durchführung elektronischer Auktionen

§ 27 Elektronische Kataloge

Unterabschnitt 3

§ 28 Markterkundung

§ 29 Vergabeunterlagen

§ 30 Aufteilung nach Losen

§ 31 Leistungsbeschreibung

§ 32 Technische Anforderungen

§ 33 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen

§ 34 Nachweisführung durch Gütezeichen

§ 35 Nebenangebote

§ 36 Unteraufträge

Unterabschnitt 4

§ 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz

§ 38 Vorinformation

§ 39 Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen

§ 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen

§ 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen

Unterabschnitt 5

§ 42 Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern

§ 43 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften

§ 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

§ 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

§ 47 Eignungsleihe

§ 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

§ 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements

§ 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung

§ 51 Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Unterabschnitt 6

§ 52 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog

§ 53 Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

§ 54 Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

§ 55 Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

Unterabschnitt 7

§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen

§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten

§ 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien

§ 59 Berechnung von Lebenszykluskosten

§ 60 Ungewöhnlich niedrige Angebote

§ 61 Ausführungsbedingungen

§ 62 Unterrichtung der Bewerber und Bieter

§ 63 Aufhebung von Vergabeverfahren

Abschnitt 3

§ 64 Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen

§ 65 Ergänzende Verfahrensregeln

§ 66 Veröffentlichungen, Transparenz

Abschnitt 4

§ 67 Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen

§ 68 (weggefallen)

Abschnitt 5

§ 69 Anwendungsbereich

§ 70 Veröffentlichung, Transparenz

§ 71 Ausrichtung

§ 72 Preisgericht

Abschnitt 6
Unterabschnitt 1
Allgemeines (§§ 73 - 77)

§ 73 Anwendungsbereich und Grundsätze

§ 74 Verfahrensart

§ 75 Eignung

§ 76 Zuschlag

§ 77 Kosten und Vergütung

Unterabschnitt 2

§ 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe

§ 79 Durchführung von Planungswettbewerben

§ 80 Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs

Abschnitt 7

§ 81 Übergangsbestimmungen

§ 82 Fristenberechnung

§ 83 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms

Anlagen

Anlage 1 (zu § 31 Absatz 2)

Anlage 2 (weggefallen)

Anlage 3 (weggefallen)

Amtlicher Hinweis

[Die Vergabeverordnung (Art. 1 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016)] dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65). Artikel 2 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243). Artikel 3 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

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