Hier: WEG in der bis 30.11.2020 geltenden Fassung | Zur aktuellen Fassung
Wohnungseigentumsgesetz a.F.
II. Teil - Dauerwohnrecht (§§ 31 - 42) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ WEG bis 30.11.2020 (https://dejure.org/gesetze/WEG_bis_30.11.2020/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Wohnungseigentumsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/WEG_bis_30.11.2020/__paste_norm__.html)
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§ 31Begriffsbestimmungen
§ 32Voraussetzungen der Eintragung
§ 33Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohn-
berechtigten § 35Veräußerungs-
beschränkung § 36Heimfallanspruch § 37Vermietung § 38Eintritt in das Rechtsverhältnis § 39Zwangsversteigerung § 40Haftung des Entgelts § 41Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte § 42Belastung eines Erbbaurechts
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berechtigten § 35Veräußerungs-
beschränkung § 36Heimfallanspruch § 37Vermietung § 38Eintritt in das Rechtsverhältnis § 39Zwangsversteigerung § 40Haftung des Entgelts § 41Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte § 42Belastung eines Erbbaurechts