Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
in der bis zum 30.11.2020 geltenden FassungI. TeilWohnungseigentum (§§ 1 - 30)
§ 1 Begriffsbestimmungen
1. AbschnittBegründung des Wohnungseigentums (§§ 2 - 9)
§ 2 Arten der Begründung
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 Formvorschriften
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher
2. Abschnitt
§ 10 Allgemeine Grundsätze
§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
§ 12 Veräußerungsbeschränkung
§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15 Gebrauchsregelung
§ 16 Nutzungen, Lasten und Kosten
§ 17 Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft
§ 18 Entziehung des Wohnungseigentums
§ 19 Wirkung des Urteils
3. AbschnittVerwaltung (§§ 20 - 29)
§ 20 Gliederung der Verwaltung
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
§ 23 Wohnungseigentümerversammlung
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25 Mehrheitsbeschluß
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 29 Verwaltungsbeirat
4. Abschnitt
§ 30
II. TeilDauerwohnrecht (§§ 31 - 42)
§ 31 Begriffsbestimmungen
§ 32 Voraussetzungen der Eintragung
§ 33 Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
§ 35 Veräußerungsbeschränkung
§ 36 Heimfallanspruch
§ 37 Vermietung
§ 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
§ 39 Zwangsversteigerung
§ 40 Haftung des Entgelts
§ 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
§ 42 Belastung eines Erbbaurechts
III. TeilVerfahrensvorschriften (§§ 43 - 58)
§ 43 Zuständigkeit
§ 44 Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift
§ 45 Zustellung
§ 46 Anfechtungsklage
§ 47 Prozessverbindung
§ 48 Beiladung, Wirkung des Urteils
§ 49 Kostenentscheidung
§ 50 Kostenerstattung
§ 51 (weggefallen)
§ 52 (weggefallen)
§ 53 (weggefallen)
§ 54 (weggefallen)
§ 55 (weggefallen)
§ 56 (weggefallen)
§ 57 (weggefallen)
§ 58 (weggefallen)