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Deutschland

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung
Alte Fassung

I. Teil

§ 1 Begriffsbestimmungen

1. Abschnitt

§ 2 Arten der Begründung

§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum

§ 4 Formvorschriften

§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums

§ 7 Grundbuchvorschriften

§ 8 Teilung durch den Eigentümer

§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher

2. Abschnitt

§ 10 Allgemeine Grundsätze

§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft

§ 12 Veräußerungsbeschränkung

§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers

§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 15 Gebrauchsregelung

§ 16 Nutzungen, Lasten und Kosten

§ 17 Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft

§ 18 Entziehung des Wohnungseigentums

§ 19 Wirkung des Urteils

3. Abschnitt
Verwaltung (§§ 20 - 29)

§ 20 Gliederung der Verwaltung

§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

§ 23 Wohnungseigentümerversammlung

§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift

§ 25 Mehrheitsbeschluß

§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters

§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

§ 29 Verwaltungsbeirat

4. Abschnitt

§ 30

II. Teil

§ 31 Begriffsbestimmungen

§ 32 Voraussetzungen der Eintragung

§ 33 Inhalt des Dauerwohnrechts

§ 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten

§ 35 Veräußerungsbeschränkung

§ 36 Heimfallanspruch

§ 37 Vermietung

§ 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis

§ 39 Zwangsversteigerung

§ 40 Haftung des Entgelts

§ 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte

§ 42 Belastung eines Erbbaurechts

III. Teil

§ 43 Zuständigkeit

§ 44 Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift

§ 45 Zustellung

§ 46 Anfechtungsklage

§ 47 Prozessverbindung

§ 48 Beiladung, Wirkung des Urteils

§ 49 Kostenentscheidung

§ 50 Kostenerstattung

§ 51 (weggefallen)

§ 52 (weggefallen)

§ 53 (weggefallen)

§ 54 (weggefallen)

§ 55 (weggefallen)

§ 56 (weggefallen)

§ 57 (weggefallen)

§ 58 (weggefallen)

IV. Teil

§ 59 (weggefallen)

§ 60 (weggefallen)

§ 61

§ 62 Übergangsvorschrift

§ 63 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse

§ 64 Inkrafttreten

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