Wirtschaftsprüferordnung
Zweiter Teil - Voraussetzung für die Berufsausübung (§§ 5 - 42) |
Dritter Abschnitt - Bestellung (§§ 15 - 24) |
(1) Die Bestellung erlischt durch
1. | Tod, | |
2. | Verzicht, | |
3. | unanfechtbare Ausschließung aus dem Beruf. |
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer zu erklären.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) vom 31.03.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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17.06.2016 | Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) | 31.03.2016 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz - WPOÄG) | 19.12.2000 |
verfahrens § 17Berufsurkunde und Berufseid § 18Berufsbezeichnung § 19Erlöschen der Bestellung § 20Rücknahme und Widerruf der Bestellung § 20aÄrztliches Gutachten im Widerrufsverfahren § 21Zuständigkeit § 22(weggefallen) § 23Wiederbestellung § 24(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 19 WPO
7 Entscheidungen zu § 19 WPO in unserer Datenbank:
- BGH, 24.06.1996 - NotZ 19/95
Notarrecht - Sozietäten
- VG Berlin, 24.01.2013 - 16 K 200.12
Rechtmäßigkeit der Festlegung eines einkommensunabhängigen, für alle Mitglieder ...
- VG Berlin, 26.09.2012 - 16 K 239.11
Wiederbestellung von Wirtschaftsprüfern - Angestellte bei der Bundesanstalt für ...
- BGH, 09.12.1991 - NotSt (B) 1/91
Tätigkeit eines Anwaltsnotars als Wirtschaftsprüfer
- BGH, 18.09.1995 - NotZ 45/94
Zulässigkeit der Sozietät eines Anwaltsnotars mit einem Wirtschaftsprüfer
- BGH, 14.01.1991 - NotZ 11/90
Zulässigkeit der Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer neben der Tätigkeit als ...
- BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Verbot der Sozietät zwischen Anwaltsnotar zum vereidigten Buchprüfer bestellten ...
Querverweise
Auf § 19 WPO verweisen folgende Vorschriften:
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Voraussetzung für die Berufsausübung
- Bestellung
- § 23 (Wiederbestellung)
- Berufsgerichtsbarkeit
- Verfahrensvorschriften
- 2. - Das Verfahren im ersten Rechtszug
- § 103 (Entscheidung)