Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
VII. Beschwerde (§§ 95 - 104) |
(1) Die Beschwerde steht im Falle der Erteilung des Zuschlags jedem Beteiligten sowie dem Ersteher und dem für zahlungspflichtig erklärten Dritten, im Falle der Versagung dem Gläubiger zu, in beiden Fällen auch dem Bieter, dessen Gebot nicht erloschen ist, sowie demjenigen, welcher nach § 81 an die Stelle des Bieters treten soll.
(2) Im Falle des § 9 Nr. 2 genügt es, wenn die Anmeldung und Glaubhaftmachung des Rechts bei dem Beschwerdegericht erfolgt.
Rechtsprechung zu § 97 ZVG
81 Entscheidungen zu § 97 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 128/11
Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss
- BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur ...
- BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19
Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen ...
- BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im ...
Zum selben Verfahren:
- LG Potsdam, 11.03.2014 - 1 T 103/13
Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unwirksamer ...
- LG Potsdam, 11.03.2014 - 1 T 103/13
- BGH, 05.06.2014 - V ZB 16/14
Zwangsversteigerungssache: Befugnis zur Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen den ...
- LG Lübeck, 10.03.2022 - 14 S 84/21
Übergang eines Mietverhältnisses: Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 566 ...
- BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
Zwangsversteigerungsverfahren: Anforderungen an die Bekanntmachung der ...
- LG Schweinfurt, 01.03.2019 - 11 T 24/19
Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger
- LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2022 - 11 T 1500/22
Voraussetzungen der Abgabe von Geboten durch sog. Bietergemeinschaften in der ...
Querverweise
Auf § 97 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- VII. Beschwerde
- § 96