Rechtsprechung zur COVID-19-Pandemie
- 8222 Entscheidungen (Urteile/Beschlüsse/Verfügungen) -
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LAG Hessen
LAG Hessen, 27.04.2023 - 5 Sa 1225/22
11893 | 11180 | 11163 | 11294 | 12428 | 10959
nachfolgend: BAG, anhängiges Verfahren - 5 AZR 216/23
LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22
SARS-CoV-2: Arbeitgeber kann Ungeimpfte von Arbeit in einer Pflegeeinrichtung freistellen
10959 | 11294 | 11893 | 11163
LAG Hessen, 11.08.2022 - 7 SaGa 729/22
Keine Pflicht, nicht geimpftes Pflegepersonal in Seniorenheim zu beschäftigen
10959 | 12428 | 11180 | 11163 | 11893
LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22
Solange der Arbeitnehmer die gesetzlichen Tätigkeitsvoraussetzungen gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IfSG nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, ihn durch Ausübung seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts nach Maßgabe der §§ 106 GewO, 315 BGB von der Erbringung seiner Arbeitsleistung bis 31.12.2022 freizustellen.
10959 | 12428 | 11893 | 11163 | 11180
LAG Hessen, 20.05.2022 - 14 Sa 1216/21
Erfolglose Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche Kündigung einer Pflegehilfskraft wegen wiederholter Verstöße gegen Hygienevorschriften im Hinblick auf Covid 19
11294 | 11163 | 11893 | 10959
LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21
'Wichtiger Grund' i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Verstoß gegen Tätigkeitspflichten aus der 2. Corona-VO v. 16.03.2020 Umfassende Interessenabwägung vor Ausspruch einer Kündigung Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
11191 | 11894 | 11294 | 10959
LAG Hessen, 21.05.2021 - 16 TaBVGa 79/21
Arbeitgeber muss Informations- und Kommunikationstechnik für Onlinesitzungen des Betriebsrats zur Verfügung zu stellen
11894 | 11178 | 10959
LAG Hessen, 14.01.2021 - 10 Ta 357/20
1. Macht der Arbeitgeber geltend, ihm sei es unmöglich geworden, den Arbeitnehmer gemäß dem in erster Instanz erstrittenen Titel weiter zu beschäftigen, so muss er dies substantiiert im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO dartun. Der Arbeitgeber trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. 2. Macht der Arbeitgeber geltend, die Möglichkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers sei durch die Corona-Pandemie unmöglich geworden, so bedarf es hierzu eines konkreten, auf den Einzelfall bezogenen Vortrags. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Flugverkehrsgesellschaft ist. Die allseits bekannten negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Luftverkehrsbranche ersetzen keinen konkreten Parteivortrag in Bezug auf das konkrete Arbeitsverhältnis.
11893 | 11294 | 10959
LAG Hessen, 18.06.2020 - 5 TaBVGa 74/20
Coronapandemie: Erfolgloser Antrag des Betriebsrats gegen Modell "mobiles Arbeiten"
11178 | 10959 | 11893