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   AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03 (II)   

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https://dejure.org/2004,11019
AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03 (II) (https://dejure.org/2004,11019)
AGH Sachsen, Entscheidung vom 04.11.2004 - AGH 18/03 (II) (https://dejure.org/2004,11019)
AGH Sachsen, Entscheidung vom 04. November 2004 - AGH 18/03 (II) (https://dejure.org/2004,11019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Unterhaltung eines Kanzleisitzes; Nichtanbringung eines Kanzleischildes am Kanzleisitz; Pflicht zur Erreichbarkeit durch die im Kammerbezirk rechtsuchende Bevölkerung während der Geschäftszeiten; Telefonische Erreichbarkeit; Vereinbarkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Unterhaltung eines Kanzleisitzes; Nichtanbringung eines Kanzleischildes am Kanzleisitz; Pflicht zur Erreichbarkeit durch die im Kammerbezirk rechtsuchende Bevölkerung während der Geschäftszeiten; Telefonische Erreichbarkeit; Vereinbarkeit einer ...

  • BRAK-Mitteilungen

    An eine Kanzlei zu stellende Mindestanforderungen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 37

    BRAO §§ 27, 44; BORA § 5
    An eine Kanzlei zu stellende Mindestanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03
    Er kann sich dabei nicht darauf zurückziehen, dass es ausreiche, wenn er telefonisch oder schriftlich erreichbar sei, wenn er keine geeigneten Räumlichkeiten unterhält, in denen auch vertrauliche Gespräche geführt werden können (BVerfG, NJW 1986, 1801).

    Diese Regelung ist als Berufsausübungsregelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, NJW 1986, 1801).

    Insoweit ist zwar dem Ast. Recht zu geben, dass es sich hier, soweit der Zulassungswiderruf ausgesprochen ist, um eine Regelung der Berufswahl handelt, die den strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss (BVerfG, NJW 1986, 1801).

  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03
    1. Nachdem das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten in der Hauptsache erledigt ist, ist über die Kosten in entsprechender Anwendung der §§ 13a FGG i.âEURŠV.âEURŠm. § 91a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. BGHZ 50, 197; Feuerich / Weyland , BRAO, 6. Aufl. 2003, § 40 Rdnr. 35).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03
    Es wird auch verlangt, dass der RA durch ein ausreichendes Praxisschild auf diese Räumlichkeiten hinweist und über einen Telefonanschluss verfügt, der auch im Telefonbuch vermerkt ist und über den er regelmäßig erreicht werden kann (BGHZ 38, 6, 11; EGH Celle, BRAK-Mitteilungen 1991, 103; BGH, BRAK-Mitteilungen 1993, 171; Hartung , Anwaltliche Berufsordnung, Kommentar, Rdnr. 12 ff. zu § 5 BORA).
  • BGH, 25.11.1994 - V ZR 184/93

    Verlautbarung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit Kanzleisitz und Registrierung

    Auszug aus AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03
    Dementsprechend hat auch der Kammerbezirk München inzwischen gänzlich auf die Pflicht eines Praxisschildes verzichtet (s.a. BGH, DtZ 1995, 132; Hartung , a.âEURŠa.O., Rdnr. 13 zu § 5 BORA).
  • AnwG Karlsruhe, 18.07.2008 - AG 1/08

    Anbringung eines Kanzleischildes als Bestandteil der Kanzleipflicht

    Dies wurde insbesondere im Beschl. des BGH v. 2.12.2004 bestätigt (AnwZ [B] 72/02 - BGH, NJW 2005, 1420 = BRAK-Mitt. 2005, 84-85; ferner AGH Hamm, Beschl. v. 4.7.2003 - (2) 6 EVY 4/02, Ziff. IV 1 d der Entscheidungsgründe, abrufbar über JURIS - Leitsatz in BRAK-Mitt. 2005, 199; Sächsischer AGH, BRAK-Mitt. 2005, 31, 33; Feurich / Weyland , BRAO, 7. Aufl. 2008, § 27 Rdnr. 7; Hartung , BerufsO, 3. Aufl. 2006, § 5 Rdnr. 12, 15; s.a. Kopp , BRAK-Mitt. 2005, 178).
  • OLG Stuttgart, 02.05.2008 - Not 2/08

    Notarbestellung: Persönliche Eignung für das Notaramt

    Der Anwaltsgerichtshof in Dresden spricht insoweit zutreffend von einem Mindestmaß an Kommunikation und Erreichbarkeit und weist zutreffend darauf hin, dass eine dauernde physische Anwesenheit nicht mehr dem heutigen Berufsbild entspricht (AGH Dresden, Beschluss vom 4. November 2004, AGH 18/03 (II), BRAK-Mitteilungen 2005, 31 [33]).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08

    Versagung der Wiederzulassung wegen Unwürdigkeit

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Verwaltungsakte der RAK X. zu Az.: ... und die beigezogenen Akten 2 AGH 9/06; 2 AGH 17/02 und 2 AGH 18/03 Bezug genommen.
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