Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1138
BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22 (https://dejure.org/2024,1138)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2024 - 5 AZR 331/22 (https://dejure.org/2024,1138)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 (https://dejure.org/2024,1138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,1138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder einem freien Mitarbeiterverhältnis auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs nach § 11 Nr. 1 KSchG; Maßgeblichkeit des kausal durch das Freiwerden der Arbeitskraft ermöglichten Wert des Erwerbs; Böswilliges ...

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung - und die Arbeitslosmeldung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung - und die Konkurrenztätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung - und die Übernahme einer unentgeltlichen Geschäftsführertätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übernahme von unentgeltlicher Geschäftsführer als böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdiensts

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Annahmeverzugsvergütung - böswilliges Unterlassen von anderweitigen Verdienstes - Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 914
  • NZA 2024, 408
  • NZA-RR 2024, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Angebots des Arbeitnehmers bedarf (vgl. nur BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 13; 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 11, jew. mwN) .

    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 27; 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 14) .

    b) Bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind und bei der gebotenen Gesamtabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 15; 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 33) .

    (1) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass eine Verletzung der in § 38 Abs. 1 SGB III geregelten sozialrechtlichen Verpflichtung, sich innerhalb bestimmter Fristen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, im Rahmen der Gesamtabwägung bei der Prüfung des böswilligen Unterlassens anderweitigen Verdienstes im Annahmeverzugszeitraum zu berücksichtigen ist (BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 21 ff. mwN) .

    Die Nichterfüllung der sozialrechtlichen Meldepflicht hat auch nicht aus Vertrauensschutzgesichtspunkten unbeachtet zu bleiben, insbesondere ist ein Vertrauen, dass ein Unterlassen der Meldung bei der Agentur für Arbeit nach den Entscheidungen des Neunten Senats vom 16. Mai 2000 (- 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343) und des Sechsten Senats vom 24. Februar 1981 (- 6 AZR 334/78 -) nicht bei der Prüfung böswilligen Unterlassens iSv. § 11 Nr. 2 KSchG zu berücksichtigen sei, nicht schutzwürdig (vgl. dazu ausf. BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 26) .

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Angebots des Arbeitnehmers bedarf (vgl. nur BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 13; 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 11, jew. mwN) .

    Denn in der Kündigung des Arbeitgebers liegt zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei der fristlosen Kündigung nach deren Zugang nicht mehr anzunehmen (BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - aaO; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32, BAGE 161, 198) .

    Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig iSd. § 11 Nr. 2 KSchG anderweitigen Verdienst, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 27) .

    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. März 2023 - 5 AZR 255/22 - Rn. 27; 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 14) .

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Die Nichterfüllung der sozialrechtlichen Meldepflicht hat auch nicht aus Vertrauensschutzgesichtspunkten unbeachtet zu bleiben, insbesondere ist ein Vertrauen, dass ein Unterlassen der Meldung bei der Agentur für Arbeit nach den Entscheidungen des Neunten Senats vom 16. Mai 2000 (- 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343) und des Sechsten Senats vom 24. Februar 1981 (- 6 AZR 334/78 -) nicht bei der Prüfung böswilligen Unterlassens iSv. § 11 Nr. 2 KSchG zu berücksichtigen sei, nicht schutzwürdig (vgl. dazu ausf. BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 26) .

    Sie hat die Klägerin auch nicht über konkrete Stellenangebote informiert (vgl. dazu bereits BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 94, 343) .

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Erzielt der Arbeitnehmer durch eine Tätigkeit während des Annahmeverzugs erst später einen Ertrag, kommt eine anteilmäßige Anrechnung, die der Arbeitsleistung im Verzugszeitraum entspricht, in Betracht (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 111, 123; ErfK/Preis/Greiner 24. Aufl. BGB § 615 Rn. 91; aA Staudinger/Fischinger aaO Rn. 165) , denn anzurechnen ist der Wert des Erwerbs, der kausal durch das Freiwerden der Arbeitskraft ermöglicht worden ist.

    War ein solches Vorhaben realistisch, bestehen gegen die Berücksichtigung von vorbereitenden Tätigkeiten für eine selbständige Berufsausübung im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung grundsätzlich keine Bedenken (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 111, 123; 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 14, 31) .

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 739/11

    Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Es muss ein ungewöhnlich schwerer Verstoß gegen allgemeine Verhaltenspflichten vorliegen, der den Arbeitgeber berechtigt, die Dienste abzulehnen (BAG 16. April 2014 - 5 AZR 739/11 - Rn. 17; 1. Juli 1993 - 2 AZR 88/93 - zu II 3 der Gründe) .

    Eine revisionsrechtlich erhebliche Rechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist oder wenn bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 16. April 2014 - 5 AZR 739/11 - Rn. 18) .

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    b) Anderweitiger Verdienst ist nach § 11 Nr. 1 KSchG auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs dann und insoweit anzurechnen, als der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 37; 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, BAGE 154, 192) .

    Anzurechnen sind deshalb nicht nur Entgelte aus einem Arbeitsverhältnis, sondern auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder einem freien Mitarbeiterverhältnis (vgl. BAG 13. Juli 2022 - 5 AZR 498/21 - aaO; allgA vgl. nur BeckOGK/Bieder Stand 1. Juli 2022 BGB § 615 Rn. 84; APS/Biebl 7. Aufl. KSchG § 11 Rn. 18; Staudinger/Fischinger (2022) § 615 Rn. 164 f.; MüKoBGB/Henssler 9. Aufl. § 615 Rn. 84; ErfK/Kiel 24. Aufl. KSchG § 11 Rn. 4a; Schaub ArbR-HdB/Linck 20. Aufl. § 95 Rn. 75, jew. mwN) .

  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Rechtsfolge des Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 BGB ist die Aufrechterhaltung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs (st. Rspr., zuletzt BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 48 mwN) .

    a) Der Arbeitgeber kommt trotz Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist (st. Rspr. seit BAG 26. April 1956 - GS 1/56 - zu II 3 der Gründe, BAGE 3, 66; zuletzt BAG 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - Rn. 39) .

  • LAG Thüringen, 13.12.2018 - 4 Sa 68/16

    Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist bei fristlosen Kündigungen

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Die Berufung der Klägerin wurde mit Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2018 (- 4 Sa 68/16 -) zurückgewiesen.

    a) Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2018 (- 4 Sa 68/16 -) steht fest, dass zwischen den Parteien im Streitzeitraum vom 1. Mai bis zum 30. September 2014 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 27. Februar 2014 und der außerordentlichen Kündigungen der Beklagten vom 14. Juli 2014 und 22. Juli 2014 nicht aufgelöst worden ist.

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Danach genügt die nicht darlegungspflichtige Partei ihrer Darlegungslast nicht durch einfaches Bestreiten einer nicht ins Blaue hinein erhobenen pauschalen Behauptung der darlegungspflichtigen Partei (dazu BAG 14. Juni 2023 - 8 AZR 136/22 - Rn. 29 mwN) , wenn dieser die nähere Darlegung der erforderlichen Tatsachen nicht möglich oder zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (st. Rspr., vgl. nur BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rn. 29; BGH 18. Januar 2018 - I ZR 150/15 - Rn. 30, jew. mwN) .
  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22
    Danach genügt die nicht darlegungspflichtige Partei ihrer Darlegungslast nicht durch einfaches Bestreiten einer nicht ins Blaue hinein erhobenen pauschalen Behauptung der darlegungspflichtigen Partei (dazu BAG 14. Juni 2023 - 8 AZR 136/22 - Rn. 29 mwN) , wenn dieser die nähere Darlegung der erforderlichen Tatsachen nicht möglich oder zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (st. Rspr., vgl. nur BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rn. 29; BGH 18. Januar 2018 - I ZR 150/15 - Rn. 30, jew. mwN) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und

  • BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62

    Weihnachtsgratifikation

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung

  • BAG, 23.01.1967 - 3 AZR 253/66

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

  • BAG, 20.01.1967 - 3 AZR 253/66
  • BAG, 24.02.1981 - 6 AZR 334/78
  • KG, 12.03.1996 - 14 U 7775/94
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

  • LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20

    Annahmeverzugslohnanspruch - Höhe - Urlaubsgeld - Anrechnung anderweitigen und

  • BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02

    Eingeschränkte Revisionszulassung

  • BAG, 07.02.2024 - 5 AZR 177/23

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht allerdings nicht aus (BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - Rn. 30; 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 18, BAGE 116, 359) .

    Sie verlangt im Rahmen einer Gesamtabwägung die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG zu berücksichtigen (st. Rspr., zuletzt BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - Rn. 29; NK-GA/Boemke 2. Aufl. BGB § 615 Rn.115; Staudinger/Fischinger [2022] § 615 Rn. 168; MüKoBGB/Henssler 9. Aufl. § 615 Rn. 87; HWK/Krause 10. Aufl. § 615 BGB Rn. 94; ErfK/Preis/Greiner 24. Aufl. BGB § 615 Rn. 95 f.; Schubert/Jörgensen BB 2023, 55, 56, jeweils mwN) .

    b) Bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Böswilligkeit" und "Zumutbarkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind und bei der gebotenen Gesamtabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - Rn. 32; 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 33) .

    Insoweit ist zu beachten, dass der Senat in anderem Zusammenhang bereits entschieden hat, dass das Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs auch dann böswillig sein kann, wenn sich der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Zahlungspflicht des Arbeitgebers vorsätzlich mit einer zu geringen Vergütung zufrieden gibt (BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - Rn. 30; ebenso bereits BAG 20. Januar 1967 - 3 AZR 253/66 - zu 5 a der Gründe, BAGE 19, 194) .

    Hiernach verschiebt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit auf den nächsten und der Eintritt des Verzugs auf den darauffolgenden Werktag, wenn der Fälligkeitstag auf einen Samstag oder einen Feiertag fällt (st. Rspr., vgl. nur BAG 24. Januar 2024 - 5 AZR 331/22 - Rn. 51) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht