Kündigungsschutzgesetz

   1. Abschnitt - Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14)   
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Textdarstellung

  

§ 11
Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst

Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, so muß sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen,

1. was er durch anderweitige Arbeit verdient hat,
2. was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen,
3. 1was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. 2Diese Beträge hat der Arbeitgeber der Stelle zu erstatten, die sie geleistet hat.

Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), in Kraft getreten am 01.01.2005 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2005Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt24.12.2003BGBl. I S. 2954

Rechtsprechung zu § 11 KSchG

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Querverweise

Auf § 11 KSchG verweisen folgende Vorschriften:

    Kündigungsschutzgesetz (KSchG) 
      Allgemeiner Kündigungsschutz
        § 12 (Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses)
        § 13 (Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen)
     
      Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
        § 16 (Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses)

Redaktionelle Querverweise zu § 11 KSchG:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Dienstvertrag und ähnliche Verträge
            Dienstvertrag
              § 615 (Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko)
Was ist das?

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