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   LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20   

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https://dejure.org/2022,23895
LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 (https://dejure.org/2022,23895)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 (https://dejure.org/2022,23895)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06. September 2022 - 1 Sa 427/20 (https://dejure.org/2022,23895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 615 Satz 2 BGB, § ... 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 615 Satz 1 BGB, § 242 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG, § 11 KSchG, § 11 Nr. 2 KSchG, Art. 12 GG, § 241 II BGB, § 615 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 138 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 5 Abs. 1 lit. c BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 187 Abs. 1 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Justiz Thüringen

    § 615 S 1 BGB, § 615 S 2 BGB, § 242 BGB, § 11 Nr 1 KSchG, § 11 Nr 2 KSchG
    Annahmeverzugslohnanspruch - Höhe - Urlaubsgeld - Anrechnung anderweitigen und böswillig unterlassenen Erwerbs - Urlaubsabgeltungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Annahmeverzugsentgelts; Keine Anrechnung von Entgeltforderungen auf eine Kommanditistenbeteiligung

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Annahmeverzugsentgelts; Keine Anrechnung von Entgeltforderungen auf eine Kommanditistenbeteiligung

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Annahmeverzugslohnansprüchen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Böswillig iSd § 615 Satz 2 BGB handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG 23.02.2021 - 5 AZR 213/20, Rn. 12-14; BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10, Rn. 17).

    Dies schließt es aus, einen bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigenden Umstand losgelöst von den sonstigen Umständen des Einzelfalls gleichsam absolut zu setzen (BAG 23.02.2021 - 5 AZR 213/20, Rn. 14).

    Diese führt etwa dazu, dass der Arbeitnehmer nach § 615 Satz 2 BGB aus Rücksichtnahme vorübergehend auch eine nicht vertragsgerechte Arbeit zur Erzielung eines anderweitigen Verdiensts zu übernehmen hat (s. dazu BAG 23.02.2021 - 5 AZR 213/20, Rn. 17).

  • LAG Thüringen, 13.12.2018 - 4 Sa 68/16

    Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist bei fristlosen Kündigungen

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Mit Urteil vom 13.12.2018 wurde die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom Thüringer Landesarbeitsgericht zurückgewiesen (Az. 4 Sa 68/16, Bl. 443 ff. d. A.).

    Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts (4 Sa 68/16) steht fest, dass die Klägerin nach Abberufung als Geschäftsführerin zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vom 27.02.2014 als Arbeitnehmerin beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bis zum 01.10.2014 fortbestand.

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    War ein solches Vorhaben realistisch, sollen vorbereitende Tätigkeiten für eine selbständige Berufsausübung im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung berücksichtigungsfähig sein (BAG 16.06.2004 - 5 AZR 508/03, Rn. 24; KR-Spilger, § 11 KSchG Rn. 48).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Urlaub wird durch eine Erklärung des Arbeitgebers erfüllt, mit der er den Arbeitnehmer zu Erholungszwecken für eine bestimmte Zeit von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung befreit (BAG 15.01.2013 - 9 AZR 430/11, Rn. 20; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, Rn. 24).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheiten trägt der Arbeitgeber (BAG 19.02.2019 - 9 AZR 423/16, Rn. 21, 39, 40).
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Nach Aufgabe der Surrogatstheorie durch das Bundesarbeitsgericht ist es nicht mehr erforderlich, den Urlaubsabgeltungsanspruch aus § 7 Abs. 4 BUrlG innerhalb des Fristenregimes des § 7 Abs. 3 BUrlG geltend zu machen (vgl. BAG 19.06.2012 - 9 AZR 652/10, Rn. 17ff, 23).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für das böswillige Unterlassen anderweitigen Verdiensts obliegt - wie beim Vorhandensein eines anrechenbaren Verdiensts (BAG 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, zu II Nr. 1 der Gründe; ErfK-Preis, 22. Auflage 2022, § 615 Rn. 109) - dem Arbeitgeber (APS-Biebl, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021, § 11 KSchG Rn. 28; KR-Spilger, 13. Auflage 2022, § 11 KSchG Rn. 65).
  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11

    Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Urlaub wird durch eine Erklärung des Arbeitgebers erfüllt, mit der er den Arbeitnehmer zu Erholungszwecken für eine bestimmte Zeit von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung befreit (BAG 15.01.2013 - 9 AZR 430/11, Rn. 20; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, Rn. 24).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Ist Rechtshängigkeit eingetreten, beginnt der Lauf des Zinsanspruchs in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB erst mit dem folgenden Tag (BAG 15.11.2000 - 5 AZR 365/99, Rn. 23; BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88, Rn. 25; Grüneberg [ehemals Palandt], BGB, 81. Auflage 2022, § 291 Rn. 6), vorliegend also erst ab dem 24.08.2016.
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20
    Ist Rechtshängigkeit eingetreten, beginnt der Lauf des Zinsanspruchs in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB erst mit dem folgenden Tag (BAG 15.11.2000 - 5 AZR 365/99, Rn. 23; BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88, Rn. 25; Grüneberg [ehemals Palandt], BGB, 81. Auflage 2022, § 291 Rn. 6), vorliegend also erst ab dem 24.08.2016.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 7 Sa 540/13

    Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der urlaubsrechtlichen

  • OLG Frankfurt, 10.06.1992 - 9 U 73/91
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 6. September 2022 - 1 Sa 427/20 - im Kostenpunkt und soweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 19. November 2020 - 5 Ca 264/17 - hinsichtlich der Ziffern 1.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23

    Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Ihr pauschaler Hinweis auf Alter und Qualifikation der Klägerin, verbunden mit dem Vorbringen, diese hätte ohne weiteres eine neue Arbeitsstelle finden können, genügt nicht, zumal selbst aus einer gewissen Anzahl offener Stellen nicht zwingend der Schluss gezogen werden kann, dass eine Bewerbung dort auch zum Erfolg geführt hätte (LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 144; LAG Hamburg 06.04.2023 - 8 Sa 51/22 - Rn. 31; Thüringer LAG 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 - Rn. 50, juris; KR/Spilger, 13. Aufl. 2022, § 11 KSchG Rn. 49).

    Die Frage, ob die am 15.12.2021 erfolgte Meldung der Klägerin bei der Arbeitsagentur für sich genommen genügt, um jedenfalls ab diesem Zeitpunkt eine Böswilligkeit auszuschließen (dafür etwa LAG Baden-Württemberg 29.12.2022 - 3 Sa 100/21 - Rn. 137; LAG A-Stadt 19.01.2023 - 8 Sa 480/22 - Rn. 44 ff.; LAG Berlin-Brandenburg 27.07.2023 - 10 Sa 871/21 - Rn. 53; Hessisches LAG 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20 - Rn. 61; Thüringer LAG 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 - Rn. 47, juris; ErfK/Preis/Greiner, 24. Aufl. 2024, § 615 BGB Rn. 101; MüKo-BGB/Henssler, 9. Aufl. 2023, § 615 BGB Rn. 88; BeckOK-ArbR/Joussen, 01.09.2023, § 615 BGB Rn. 79), konnte daher offenbleiben.

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