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   BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20   

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BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20 (https://dejure.org/2022,21919)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2022 - 2 AZR 225/20 (https://dejure.org/2022,21919)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2022 - 2 AZR 225/20 (https://dejure.org/2022,21919)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 4 S 2 BDSG 2018, § 38 BDSG 2018, Art 38 Abs 3 S 2 EUV 2016/679, § 626 Abs 1 BGB, Art 3 Abs 1 GG
    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

  • IWW

    § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG, § ... 134 BGB, § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BDSG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 4f Abs. 3 Satz 5 BDSG, § 6 Abs. 4 Satz 3 BDSG, Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO, § 40 Abs. 6 Satz 2 BDSG, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 58 Abs. 2 BImSchG, § 7 BDSG, § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG, § 626 BGB, Art. 16 Abs. 1 AEUV, § 626 Abs. 1 BGB, § 103 BetrVG, § 66 WHG, § 60 Abs. 3 KrWG, § 58 Abs. 2 Satz 1 BImSchG, § 58 Abs. 2 Satz 2 BImSchG, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 611a BGB, § 611 BGB, § 620 Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 140 BGB, § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Sonderkündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte; Keine Beeinträchtigung der Ziele der DSGVO durch den Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten; Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsschutzes; Verbot der ordentlichen Kündigung des ...

  • rewis.io

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

  • Betriebs-Berater

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz nach BDSG - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutzrecht; Datenschutzrecht; Verfassungsrecht - Datenschutzbeauftragter; Sonderkündigungsschutz nach BDSG ; Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

  • rechtsportal.de

    Kündigungsschutzrecht; Datenschutzrecht; Verfassungsrecht - Datenschutzbeauftragter; Sonderkündigungsschutz nach BDSG ; Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

  • datenbank.nwb.de

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG verstößt nicht gegen Vorgaben der DSGVO

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderkündigungsschutz für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    (Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung?

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3667
  • MDR 2023, 45
  • NZA 2022, 1457
  • K&R 2022, 874
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 22.06.2022 - C-534/20

    Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Hierzu ist das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. Juni 2022 (- C-534/20 - [Leistritz]) ergangen.

    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 22. Juni 2022 (- C-534/20 - [Leistritz]) aufgrund des Vorlagebeschlusses des Senats vom 30. Juli 2020 (- 2 AZR 225/20 (A) -) entschieden, dass Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der einem bei einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter beschäftigten Datenschutzbeauftragten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, auch wenn die Kündigung nicht mit der Erfüllung seiner Aufgaben zusammenhängt, sofern diese Regelung die Verwirklichung der Ziele der DSGVO nicht beeinträchtigt.

    aa) Ziel des Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO ist nach dem Erwägungsgrund 97 zur DSGVO, dass die Datenschutzbeauftragten unabhängig davon, ob es sich bei ihnen um Beschäftigte des Verantwortlichen handelt oder nicht, ihre Pflichten und Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit "ausüben können sollten" (EuGH 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 26 f.) .

    Es soll im Wesentlichen die funktionelle Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewahrt und damit die Wirksamkeit der Bestimmungen der DSGVO gewährleistet werden (vgl. EuGH 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 28) .

    Dabei steht es jedem Mitgliedstaat frei, in Ausübung seiner vorbehaltenen Zuständigkeit besondere, strengere Vorschriften für die arbeitgeberseitige Kündigung eines Datenschutzbeauftragten vorzusehen, sofern diese mit dem Unionsrecht und insbesondere mit den Bestimmungen der DSGVO, vor allem Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO, vereinbar sind (vgl. EuGH 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 34) .

    Diese führen dann zu einer unzulässigen Beeinträchtigung der mit der DSGVO verfolgten Ziele, wenn ein strengerer nationaler Schutz jede durch einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter ausgesprochene Kündigung eines Datenschutzbeauftragten verböte, der nicht mehr die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen beruflichen Eigenschaften besitzt oder seine Aufgaben nicht im Einklang mit der DSGVO erfüllt (vgl. EuGH 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 35) .

    Insbesondere ist auch nach nationalem Recht nicht "jede" Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten, der nicht mehr die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen beruflichen Eigenschaften besitzt oder seine Aufgaben nicht im Einklang mit der DSGVO erfüllt (so ausdrücklich EuGH 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 35) , verboten.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestehen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen und den diese ergänzenden arbeitsrechtlichen Regelungen "geteilte Zuständigkeiten" der Union und der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 30 ff.) .

    Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, mit denen sie die Normsetzungskompetenz ausdrücklich auf die Mitgliedstaaten überträgt, wodurch sie sich von einer klassischen Verordnung unterscheiden und in die Nähe einer Richtlinie rücken lässt (so ausdrücklich die Schlussanträge des Generalanwalts de la Tour vom 27. Januar 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Fn. 28) .

    Soweit die Beklagte diese Zielsetzung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. Juni 2022 (- C-534/20 - [Leistritz] Rn. 31) nicht mehr für maßgeblich hält, verkennt sie, dass der Gerichtshof nicht zur Auslegung des nationalen Rechts berufen ist (vgl. EuGH 6. März 2018 - C-52/16 und C-113/16 - [SEGRO und Horváth] Rn. 98) .

  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Dem Gesetzgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfG 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 125; 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 ua. - Rn. 204) .

    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die entgegenstehenden verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter unter Ausnutzung seines Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums gegeneinander abzuwägen und in einen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 203; 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 134 mwN) .

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Eine organisatorische Änderung, nach der der betriebliche Datenschutz zukünftig durch einen externen statt durch einen internen Datenschutzbeauftragten gewährleistet werden soll, rechtfertigt den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund nicht (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 18 ff.) .

    Bei der erstmaligen Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann eine nichtöffentliche Stelle frei entscheiden, ob sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen will (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 19) .

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfG 7. April 2022 - 1 BvL 3/18 ua. - Rn. 300; 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 ua. - Rn. 131 mwN, BVerfGE 158, 282) .
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Dem Gesetzgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfG 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 125; 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 ua. - Rn. 204) .
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die entgegenstehenden verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter unter Ausnutzung seines Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums gegeneinander abzuwägen und in einen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 203; 23. März 2022 - 1 BvR 1187/17 - Rn. 134 mwN) .
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfG 7. April 2022 - 1 BvL 3/18 ua. - Rn. 300; 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 ua. - Rn. 131 mwN, BVerfGE 158, 282) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    aa) Der Sonderkündigungsschutz ist dazu geeignet, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte ihre sich aus § 7 BDSG ergebenden Aufgaben und Befugnisse selbstbewusst gegenüber dem Arbeitgeber durchführen und einfordern sowie ihre Unabhängigkeit im Interesse eines effektiven Datenschutzes zu stärken (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 45 f., BAGE 169, 59; zu den Zielen des Sonderkündigungsschutzes nach dem BDSG aF, die der Gesetzgeber in der Neufassung der Sache nach fortgeschrieben hat, vgl. BT-Drs. 18/11325 S. 82) .
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Der Gesetzgeber hat mit dem Kündigungsschutz aus § 38 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen (vgl. zu Letzterem BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 16 mwN; 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 ua. - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 88, 87) .
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
    Vielmehr kommt nach der Senatsrechtsprechung eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anderenfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 13; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30, BAGE 152, 47) .
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • EuGH, 06.03.2018 - C-52/16

    Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

  • BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78

    Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung

  • BVerfG, 21.03.2015 - 1 BvR 2031/12

    Beschränkung der Weiterbeschäftigungspflicht von Mitgliedern der Jugend- und

  • BAG, 05.07.1979 - 2 AZR 521/77

    Betriebsratsmitglieder - Niederlegung des Betriebsratsamt - Nachwirkender

  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1112/78
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

  • LAG Nürnberg, 19.02.2020 - 2 Sa 274/19

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Abberufungsschutz - Probezeit

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

    a) Die grundrechtliche Prüfung der Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast ist auch unter Berücksichtigung der unionsrechtlich geprägten Regelungen zum Datenschutz primär am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes vorzunehmen (vgl. BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - [Recht auf Vergessen I] Rn. 42, BVerfGE 152, 152; zu § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 iVm. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG vgl. BAG 25. August 2022 - 2 AZR 225/20 - Rn. 20) .
  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 621/19

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Interessenkonflikt

    Die grundsätzliche Möglichkeit eines Abberufungsverlangens durch die Aufsichtsbehörden der Länder nach § 40 Abs. 6 Satz 2 BDSG unterstreicht, dass Datenschutzbeauftragte, die ihre Aufgaben nicht im Einklang mit der DSGVO erfüllen, nach nationalem Recht nicht vor jedem Verlust ihrer Rechtsstellung geschützt werden (BAG 25. August 2022 - 2 AZR 225/20 - Rn. 17) .
  • LAG Hamm, 06.10.2022 - 18 Sa 271/22

    Datenschutzbeauftragter; Sonderkündigungsschutz

    Es bedarf daher keiner Entscheidung darüber, ob der Sonderkündigungsschutz dem Datenschutzbeauftragten bereits während der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG oder während einer vertraglich vereinbarten Probezeit zusteht (wofür freilich Wortlaut und Sinn des gesetzlichen Sonderkündigungsschutzes sprechen, vgl. BAG, Urteil vom 25.08.2022 - 2 AZR 225/20; Greiner/Senk, NZA 2020, 201, 209; Schaffland/Holthaus, in: Schaffland/Wiltfang, DSGVO/BDSG, Stand: Juli 2022, Art. 37 DSGVO Rdnr. 113; Wahlers, jurisPR-ITR 12/2014, Anm. 5).
  • LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22

    Kündigung; stellvertretender Datenschutzbeauftragter

    Das Bundesarbeitsgericht führt in einer aktuellen Entscheidung vom 25.08.2022 - 2 AZR 225/2020 - Rn 41 ff dazu folgendes aus:.
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