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   BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06   

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https://dejure.org/2007,12846
BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,12846)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,12846)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06 (https://dejure.org/2007,12846)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei Ablehnung eines Gerichts oder eines Senats; Hinreichende Sicherstellung der richterlichen Unparteilichkeit durch Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof (BGH); Ablehnung eins ...

  • Judicialis

    EuRAG § 1; ; ZPO § 42; ; BRAO § 106; ; BRAO § 107 Abs. 1 Satz 1; ; BRAO § 107 Abs. 2 Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Ablehnungsgesuch gegen ehrenamtliche Richter des Anwaltssenats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06

    Zuständigkeit berufsständischer Gerichte ist mit Art 81, Art 10 EG vereinbar,

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (NJW 2006, 3049).

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    a) Die Gesuche sind rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, weil nach § 42 ZPO nur einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder ein ganzer Senat abgelehnt werden können (vgl. BFH, Beschl. v. 2. März 1967 - VII R 42/66; BGH, Beschl. v. 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 m.w.N.).

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache liegen (vgl. RG JW 1935, 2894, 2895; BGH NJW 1974, 55, 56; BVerwG NJW 1997, 3327).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Der Senat ist zu einer Entscheidung über diejenigen Ablehnungsgesuche, die unzulässig sind, in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern befugt (vgl. BVerwG NJW 1988, 722 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Der Senat ist zu einer Entscheidung über diejenigen Ablehnungsgesuche, die unzulässig sind, in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern befugt (vgl. BVerwG NJW 1988, 722 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Über die weiteren Ablehnungsgesuche entscheidet der Senat in der aus § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO in Verbindung mit § 45 ZPO analog (dazu Senat, BGHZ 46, 195, 198) folgenden Besetzung ohne die abgelehnten Mitglieder.
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Entscheidungen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den Antragsteller enthalten oder wenn ein Richter sich bei einer Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Antragstellers geäußert hat (BGH, Urt. v. 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Damit unterscheidet sich das Rechtsbehelfsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung in wesentlichen Punkten von dem Rechtsbehelfsverfahren, das der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung Wilson (EuGH, Urt. v. 19. September 2006, Rs. C-506/04, NJW 2006, 3697 Tz. 54 ff.) beanstandet hat.
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache liegen (vgl. RG JW 1935, 2894, 2895; BGH NJW 1974, 55, 56; BVerwG NJW 1997, 3327).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
  • BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den

    Auszug aus BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
    Überdies hatte der Antragsteller mit weiterem Schriftsatz vom 7. Mai 2007 einen der als ehrenamtlichen Richter tätigen Rechtsanwälte wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil dieser an dem Senatsbeschluss vom 19. September 2003 (BGH - AnwZ (B) 74/02, NJW 2003, 3706) mitgewirkt und darin "unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt" und "Tatsachen fehlerhaft und willkürlich bewertet" sowie "die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in willkürlicher Weise offensichtlich unzutreffend wiedergegeben und bewusst und gewollt missachtet" habe.
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

  • BGH, 07.10.2003 - AnwZ (B) 38/02

    Rechtsweg in Anwaltssachen

  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem

  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 36/02

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • BFH, 02.03.1967 - VII R 42/66

    Ablehnung der namentlich nicht einmal genannten Richter eines Senats des

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 30/07
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Das Verfahren AnwZ (B) 79/06 ist in der Hauptsache erledigt.

    Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06, mit der dieser die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Anwaltsgerichtshofs und die Zurückverweisung der Sache an den Anwaltsgerichtshof begehrt.

    b) Gleiches gilt im Ergebnis für den Verpflichtungsantrag auf Zulassung 11 zur Rechtsanwaltschaft in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06.

    Zwar hat in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 nur die Antragsgegnerin eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben.

    Auch in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 war dem Antragsteller der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verwehrt.

    13 c) Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 64/06 AnwZ (B) 73/06 AnwZ (B) 79/06 AnwZ (B) 30/07.

    Das Verfahren AnwZ (B) 79/06 ist in der Hauptsache erledigt.

    Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06, mit der dieser die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Anwaltsgerichtshofs und die Zurückverweisung der Sache an den Anwaltsgerichtshof begehrt.

    b) Gleiches gilt im Ergebnis für den Verpflichtungsantrag auf Zulassung 11 zur Rechtsanwaltschaft in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06.

    Zwar hat in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 nur die Antragsgegnerin eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben.

    Auch in dem Verfahren AnwZ (B) 79/06 war dem Antragsteller der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verwehrt.

    13 c) Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 549/14

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen

    Denn auch dem vorbefassten Richter ist grundsätzlich zuzutrauen, dass er den neuen Fall ausschließlich nach sachlichen Kriterien beurteilt, weshalb eine Vorbefassung, die wie hier - nicht zu einem Ausschluss des Richters gemäß § 41 Nr. 4 bis Nr. 8 ZPO führt, in der Regel nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13, VersR 2015, 1315 Rn. 12; vom 27. Dezember 2011 - V ZB 175/11, MDR 2012, 363 Rn. 2; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, NJW 2011, 1358 Rn. 24; vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06 Rn. 14, juris; Stein/Jonas/Bork, 23. Aufl., § 42 Rn. 12; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rn. 27 f.).

    Denn eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte vorangegangene Entscheidung rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, juris Rn. 15).

  • BGH, 17.08.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit aufgrund abweichender Entscheidung des

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zur Streitsache liegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, BRAK- Mitt.

    Die Entscheidung über das unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung treffen, da hieran auch abgelehnte Richter mitwirken können (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, aaO Rn. 16; vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, aaO Rn. 4; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 12/10, aaO Rn. 9).

  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    In der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2007 hat der Senat dem Antragsteller einen Beschluss bekannt gegeben, mit dem unter anderem die Ablehnungsgesuche des Antragstellers vom 12. September 2007 gegen die ehrenamtlichen Richter des Senats in den Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 als unzulässig verworfen wurden.
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 30/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    In der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2007 hat der Senat dem Antragsteller einen Beschluss bekannt gegeben, mit dem unter anderem die Ablehnungsgesuche des Antragstellers vom 12. September 2007 gegen die ehrenamtlichen Richter des Senats in den Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 als unzulässig verworfen wurden.
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 73/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    In der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2007 hat der Senat dem Antragsteller einen Beschluss bekannt gegeben, mit dem unter anderem die Ablehnungsgesuche des Antragstellers vom 12. September 2007 gegen die ehrenamtlichen Richter des Senats in den Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 als unzulässig verworfen wurden.
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